Bußgeld für unzureichende Auftragserteilung (§ 11 BDSG) – Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht

In seiner Pressemitteilung vom 20.08.2015 weist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht auf die Fallstricke im Zusammenhang mit Auftragsdatenverarbeitung hin.

Die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hatte vor kurzem ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen ein Unternehmen verhängt. In den schriftlichen Aufträgen mit den jeweiligen Dienstleistern, die im Auftrag Daten für dieses Unternehmen verarbeiten, fehlten konkrete Hinweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die laut § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG zwingend erforderlich sind.

Ebenso wie die Beschreibung der Maßnahmen müssten dem Auftraggeber auch Kontrollrechte eingeräumt werden, die er gegenüber dem Dienstleister habe, so die Landesbehörde.

Die offizielle Pressemitteilung kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht eingesehen werden.

Wenden Sie sich daher im Zweifelsfalle bei Auslagerung von Datenverarbeitung an Dienstleister (wie z. B. bei Fernwartung) an Ihren Datenschutzbeauftragten und bitten Sie ihn um Hilfestellung zur Erstellung der notwendigen vertraglichen Regelungen.

 

Marit Hansen ist neue Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein

Marit Hansen ist die neue Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein. Damit löst Sie den langjährigen Datenschützer Dr. Thilo Weichert ab, der dieses Amt seit 2004 innehatte.

Die Diplom-Informatikerin Frau Hansen war seit 2008 stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Der Presse gegenüber äußerte sie, dass sie den Verbraucherschutz weiter stärken wolle. Sie appellierte an die Wirtschaft, bereits frühzeitig bei der Entwicklung neuer Produkte Datenschutz und IT-Sicherheit mit zu berücksichtigen.

Weitere Sicherheitslücke beim Android Mediaserver

Wieder einmal steht bei Android-Geräten der Mediaserver als Schwachstelle im Mittelpunkt. Nach den Stagefright-Schwachstellen wurden weitere Sicherheitslücken entdeckt. Im Falle einer Attacke könnten Angreifer eigene Codes mit den Rechten des Mediaservers ausführen. Hierbei könnten Angreifer die Kontrolle über die Kamera und das Mikrofon übernehmen. Soweit bekannt ist, ist es bisher noch nicht zu derartigen Übergriffen gekommen, doch es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis wieder Millionen Smartphones betroffen sein könnten.

Einen ausführlicheren Bericht finden Sie hier: http://www.heise.de

Windows 10 verstummen lassen

Nutzer die auf das neue Betreibssystem Windows 10 umgestiegen sind, sollten bedenken, dass das Programm jede Menge Daten nach Hause sendet. Sicherlich sinnvoll um das Betriebssystem in Zukunft zu verbessern und Nutzerfreundlicher zu gestalten. Wer aber nicht alle persönlichen Daten preisgeben möchte, kann dies bereits bei der Installation mit ein Paar Handgriffen verhindern. Wie Sie Windows 10 sicher einstellen können finden Sie hier:
http://www.it-business.de

Schwerwiegende Sicherheitslücke im Betriebssystem Android

Sicherheitsexperten haben bei Googles Smartphone-Betriebssystem Android eine fatale Sicherheitslücke entdeckt. Demnach kann die Lücke von Hackern ausgenutzt werden, um per MMS auf ein Smartphone zuzugreifen. Tückisch an dieser Sicherheitslücke ist besonders, dass der Nutzer ohne eigenes Verschulden geschädigt werden kann. Unter Umständen bemerkt dieser noch nicht einmal den Angriff. Nach Angaben der Sicherheitsexperten sind ca. 95 Prozent aller Android-Nutzer betroffen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: http://www.spiegel.de

Google mit eigenen Cookie-Richtlinien

Bisher hat das Parlament es in sechs Jahren nicht geschafft, die europäische Cookie-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hierbei muss der Nutzer zuvor für das Speichern von Cookies sein Einverständnis per Maus-Klick erteilen. Google möchte nun Unternehmen, die das  Werbeprogramm Adsense verwenden, dazu veranlassen, künftig ihre Nutzer mittels Banner „verständlich und umfassend“ darüber informieren, dass sie der Speicherung von Werbe-Cookies auf ihren Geräten zustimmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.2b-advice.com

Chrome schließt Sicherheitslücken

Google hat eine neue Version des Internetbrowsers Chrome veröffentlicht. Mit der Version 44 wurden insgesamt 43 Sicherheitslücken geschlossen, von denen mehrere als hoch eingestuft wurden. Allen Nutzern wird empfohlen, die neueste Version zu installieren.

Mehr zum Thema finden Sie hier: https://www.buerger-cert.de

Sicherheitslücken in allen Windows Versionen

Microsoft hat für alle Versionen von Windows ein Sicherheitsupdate veröffentlicht nach dem eine gravierende Sicherheitslücke bekannt wurde. Ohne den Patch ist es Angreifern möglich, unbemerkt Administrationsrechte zu erlangen. Da die Sicherheitslücke bereits aktiv ausgenutzt wird, sollten ALLE Windows-Nutzer das Update installieren

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.heise.de

Weitere Sicherheitslücken im Flash Player

Adobe veröffentlichte erneut ein Sicherheits-Update für die aktuelle Flash Player Version. Mit dem Update wurden zwei kritische Sicherheitslücken geschlossen, durch die es Angreifern möglich war, unbemerkt Schadcode auszuführen. Da die Sicherheitslücke bereits aktiv genutzt wird, wird allen Nutzern geraten, das Update umgehend zu installieren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.heise.de

Bundesrat stimmt IT-Sicherheitsgesetz zu

Am Freitag, 10. Juli 2015, hat der Bundesrat dem IT-Sicherheitsgesetz zugestimmt. Danach sollen Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ verpflichtet werden, bei Attacken auf ihre Computer-Systemen sofort das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu informieren. Die sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ sind etwa Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe, Telekommunikationsnetze sowie Einrichtungen zur medizinischen Versorgung.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: http://www.heise.de