Klare Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Ein Angestellter oder eine Angestellte, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, deren Hauptziel auf Außenwirkung eines anderen Unternehmens abzielt, willigt durch Annahme der Beschäftigung in die Veröffentlichung von Fotos schlüssig ein, auf denen der oder die Angestellte zu sehen ist. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Anders ist es jedoch, wenn die Tätigkeit nicht zwingend auf eine Öffentlichkeitswirksamkeit abzielt. Fotos von Beschäftigte in einem „normalen“ Unternehmen dürfen nur mit deren ausdrücklicher (schriftlicher) Einwilligung vom Arbeitgeber veröffentlicht werden.

Das ausführliche Urteil finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de

Sicherheitslücke beim Adobe Flash-Player

Eine kritische Sicherheitslücke beim Adobe Flash-Player wird von Angreifen genutzt, um aktiv in das Betriebssystem einzugreifen. Dazu veröffentliche Adobe ein Sicherheits-Patch um diese Lücke zu schließen. Betroffen sind ALLE Betriebssystem für Windows, Mac OS X sowie Linux. Nutzer von Adobe Flash-Player sollten schnellstmöglich den Notfall-Patch installieren.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.heise.de

Guter Schutz für Bürger gegen Überwachung

Apple-Nutzer sind sicherer vor staatlicher Überwachung gegenüber anderen IT-Unternehmen. Dies haben Internet-Aktivisten aus den USA festgestellt. Demnach schützt Apple die Bürger wirkungsvoller gegen unerlaubte staatliche Zugriffe. Google konnte dagegen die Datenschutz-Aktivisten bei diesem Test nicht überzeugen und WhatApp enttäuschte gar auf allen Gebieten des Datenschutzes.

Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht: http://www.wiwo.de

Viele Router mit erheblichen Sicherheitslücken

Nach Berichten angehender Wissenschaftler der Europa-Universität in Madrid, weisen 22 Router-Modelle gravierende Sicherheitslücken auf. Bei einigen Routern haben Häcker ein leichtes Spiel das Admin-Passwort zu ändern oder Malware einzuschleusen. Noch gibt es nicht für alle Sicherheitslücken entsprechende Fehlerkorrekturen. Welche Geräte betroffen sind, erfahren Sie hier:

http://www.com-magazin.de

Entwurf einer einheitlichen EU-Datenschutzrichtlinie

Künftig werden alle 28 EU-Staaten einen einheitlichen Datenschutz für Internetnutzer bieten. Die Reform, die bereits seit drei Jahren diskutiert wird, soll einen besseren Schutz persönlicher Daten sowie Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa garantieren. Die endgültige Fassung zum europäischen Datenschutz muss noch zwischen Ministerrat, Kommission und EU-Parlament abgestimmt werden. Das neue europäische Datenschutzgesetz könnte frühestens zum Jahresende beschlossen werden und 2018 in Kraft treten.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier: http://www.zeit.de

Google zeigt erste Reaktionen auf die Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde: Zentralisierung der Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat im April 2015 einen Widerspruchsbescheid erlassen und damit das 2014 gegen Google eingeleitete Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Hamburger Datenschutzbehörde wirft Google Verstöße gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz vor. Google wird verpflichtet, mithilfe von technisch-organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, dass Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten entscheiden können. Zudem muss Google die Nutzer hinreichend darüber unterrichten, welcher Zweck mit der Verarbeitung und Nutzung der Daten verfolgt wird. Ein Persönlichkeitsprofil des Nutzers darf Google nur erstellen, wenn das Unternehmen vorher vom Nutzer eine Einwilligungserklärung eingeholt hat.

Die Zentralisierung der Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre für zahlreiche Google-Dienste wie der Wiedergabeverlauf bei der Google-Suche und Youtube, die Einstellungen für Werbung und Google-Analytics stellt eine erste Reaktion von Google dar, um der Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde nachzukommen.

Demnach kann der Nutzer von Google-Diensten verschiedene Einstellungen zum Schutz der Daten und der Privatsphäre vornehmen. Die Einstellungen unterscheiden sich danach, ob der Nutzer ein Konto bei Google hat oder nicht.

Der angemeldete Nutzer kann insbesondere Einstellungen vornehmen für

  • Passwörter und Kontozugriff
  • die verwendete Sprache und Verwaltung der Speicherkapazität
  • persönliche Daten und Privatsphäre im Hinblick auf den Kontoverlauf, die von Google insbesondere für die Schaltung von eigener und fremder Werbung genutzt werden

Siehe zu den Einstellungsmöglichkeiten die nachstehenden Sreenshots.

google-privatsphaere1
Startseite www.google.de. Mit Google Ihre Privatsphäre und Sicherheitseinstellung anpassen: „Mein Konto“
Über "Mein Konto" können Sie schnell auf Einstellungen und Tools zugreifen, mit denen Sie Ihre Nutzererfahrung in Google-Produkten wie der Google-Suche und Maps anpassen können. Einige Datenschutzeinstellungen können Sie jetzt verwalten.
Über „Mein Konto“ können Sie schnell auf Einstellungen und Tools zugreifen, mit denen Sie Ihre Nutzererfahrung in Google-Produkten wie der Google-Suche und Maps anpassen können. Einige Datenschutzeinstellungen können Sie jetzt verwalten.
Wenn Sie sich in Ihrem Google-Konto anmelden, haben Sie Zugriff auf noch mehr Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen.
Wenn Sie sich in Ihrem Google-Konto anmelden, haben Sie Zugriff auf noch mehr Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen.

Datenpanne bei der TU Berlin, unerlaubte Datenübermittlung von Studierenden-Daten

Im Zuge der Aufforderung zur Rückmeldung für das Wintersemester 2015/2016 wurden fälschlicherweise personenbezogene Daten anderer Mitstudenten an die Studierenden übermittelt. Hierbei handelte es sich um Angaben zum Namen, zur Anschrift und Angaben zu noch einzureichenden Dokumenten, darunter z. B. auch die Angabe „Exm, endg. n. bestanden“ oder „Fahrberechtigung SchwbG“. Bei dem zuletzt genannten Datum handelt es sich ein Gesundheitsdatum gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, das als besonders schützenswert gilt.
Die Datenübermittlung fand – dem Anschein nach – aufgrund eines Programmierfehlers statt. Dabei wurden wahrscheinlich jedem Datensatz infolge einer Endlosschleife die Daten des „Vorgängers“ angehängt. Betroffen seien mindestens 1.800 Studierende.

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Am Mittwoch, 27. Mai 2015, haben die Minister des Bundeskabinetts den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Trotz heftigsten Widerstand gegen das geplante Gesetz wird sich nun der Bundestag damit befassen müssen. Mit diesem Gesetz sollen zukünftig Verbindungsdaten zu Telefongesprächen sowie IP-Adressen von Computern maximal zweieinhalb Monate aufbewahrt werden. Standortdaten bei Handygesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Zugriff auf diese Daten sollen die Behörden nur bekommen, wenn diese zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten benötigt werden.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.zeit.de

Sicherheitslücke bei HTTPS und TLS/SSL-Verbindungen

Experten konnten bei HTTPS oder TLS/SSL-Verbindungen Sicherheitslücken feststellen, bei denen Angreifern der Zugang zu vermeintlichen sicheren Verbindungen zu Websites ermöglicht werden könnte. Eigentlich sind diese Verbindungen beim Online-Banking oder für Passworteingaben üblich und sollen dem Nutzer Sicherheit bieten. In diesem Zusammenhang gewährleistet zur Zeit nur der Internet Explorer nach Meinung der Experten eine gewisse Zuverlässigkeit, alle anderen Browser und viele E-Mail- und Web-Server sind jedoch von dem Problem betroffen.

Einen ausführlichen Bericht hierzu lesen Sie hier: http://www.spiegel.de

Leitfaden Social Media in dritter Auflage, veröffentlicht durch den BITKOM e. V., Mai 2015

Der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien e. V. BITKOM veröffentlicht die dritte Auflage seines Leitfadens Social Media.

Der Leitfaden geht schwerpunktmäßig auf Social Media als Marketing-Instrument in der Kommunikationspolitik des Unternehmens ein.
Er befasst sich auch mit rechtlichen Herausforderungen von Social Media im Unternehmen wie z.B. der Notwendigkeit der Platzierung eines Impressums bzw. einer Datenschutzerklärung.
Außerdem werden wichtige Aspekte für „Social Media-Guidelines“ genannt, die Unternehmen in ihren Verhaltensanweisungen zum Themenbereich Social Media verankern können. Solche Regeln sollten im Unternehmen etabliert werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen Social Media aktiv nutze oder nicht, so der BITKOM e. V.

Der Leitfaden kann auf der Website des BITKOM e. V. heruntergeladen werden.