Zusammenarbeit mit der NSA bestätigt

RSA-Security-Chef Art Coviello gab auf der jährlichen Konferenz seines Unternehmens bekannt, mit dem US Geheimdienst bereits seit einem Jahrzehnt zusammen zuarbeiten. Die NSA sei damals der größte Kunde der RSA Security gewesen und sein Unternehmen habe nur Kundenwünsche umsetzten wollen. Firmenchef Coviello ging jedoch nicht direkt auf eine Zahlung von 10 Millionen US-Dollar ein, die seine Firma von der NSA erhalten haben soll.

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Hamburger Datenschutz-Beauftragter legt Tätigkeitsbericht vor

Die Bürger sind zum Thema Datenschutz sensibler geworden, denn die Enthüllungen von Edward Snowden haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet. In noch ungeahnten Dimensionen wurden die Bürger ausspioniert und Datenvorräte für die Geheimdienste angelegt. Daher stellen sich viele die Frage, ob ihre Daten überhaupt noch sicher sind oder der unkontrollierte Zugriff weiter geht. Zu diesem Thema, das hier lokale Stellen betrifft, hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt.

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Zusendung von Postwurfsendungen als Mittel der Werbung

Mit Urteil vom 05.12.2013 hat das Oberlandesgericht München, Az.: 29 U 2881/13 entschieden, dass ein Unternehmen keine Briefkastenwerbung mehr übersenden darf, wenn der Empfänger gegenüber dem Unternehmen einen Widerspruch gegen die Werbung erklärt hat. Das gilt auch dann, wenn die Briefe nicht persönlich, sondern nur allgemein „an die Bewohner des Hauses“ adressiert sind. Hat der Empfänger gegenüber dem Unternehmen einen persönlichen Werbewiderspruch erklärt, muss er nicht noch zusätzlich ein Schild am Briefkasten angebracht haben, dass er den Einwurf der von Werbung nicht wünscht.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Verbraucher ein persönlich adressiertes Schreiben erhalten, indem ihm ein Angebot zum Anschluss an das Glasfasernetzt angeboten wurde. Der Adressat dieses Schreibens sandte der Beklagten darauf hin eine E-Mail, in der er wörtlich mitteilte „Bitte verschonen Sie mich zukünftig mit Werbung u.a.“

Die Beklagte stellte darauf hin die persönlich adressierte Werbung ein, übersandte aber noch weitere Werbeschreiben, die allerdings lediglich als Postwurfsendungen „an die Bewohner des Hauses“ und nicht mehr persönlich adressiert waren.

Das war Anlass einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Firma Kabel Deutschland, der diese nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung verklagte.

Das Gericht hat klar gestellt, dass der Begriff postalische Werbung sowohl auf persönlich adressierte, als auch auf nicht persönlich adressierte Postwurfsendungen zutrifft. Es hat weiterhin klargestellt, dass der Kläger in der von ihm gewählten Form gegenüber der Beklagten unmissverständlich erklärt hat, dass er keinerlei Werbung, egal ob persönlich adressiert oder nur allgemein adressiert, mehr haben möchte.

Die Beklagte hatte außerdem eingewandt, dass am Briefkasten kein Sperrvermerk für Werbung angebracht gewesen war, so dass nicht erkennbar gewesen sei, dass die Werbung unerwünscht gewesen sei. Dieser Argumentation ist das Gericht aber nicht gefolgt und hat einen zusätzlichen Vermerk z.B. „Werbung nein danke“ für den hier zu entscheidenden Fall als nicht erforderlich angesehen.

Aufgrund der an die Beklagte übersandten E-Mail, sei es für diese erkennbar gewesen, dass der Verbraucher keine Werbung mehr haben wollte. Weitere Maßnahmen waren daher nicht erforderlich.

Die Beklagte hätte den Werbewiderspruch daher vollumfänglich berücksichtigen müssen. Sie wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes zur Unterlassung weiterer Schreiben verurteilt.

Scoring-Formeln der Schufa bleiben weiterhin Schufa-Geschäftsgeheimnis

Geldinstitute und Unternehmen informieren sich – bevor sie mit Kunden einen Vertrag abschließen – bei Wirtschaftsauskunfteien über die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden. Hierzu wenden sie sich beispielsweise an die Schufa, um dort einen „Score-Wert“ zu erfragen.

Der betroffene Kunde hat seinerseits einmal pro Kalenderjahr ein kostenloses  Auskunftsrecht zu seinen bei der Wirtschaftsauskunftei hinterlegten Daten. Jedoch hat der betroffene Kunde keinen Anspruch darauf zu erfahren, wie der „Score-Wert“ errechnet wurde.

Durch den Bundesgerichtshof BGH wurde nun in einem Fall entschieden, dass die Berechnungsformeln der Schufa zur Findung des „Score-Wertes“ weiterhin Geschäftsgeheimnis der Schufa bleiben dürfen.

BGH, Urteil v. 28.1.2014, VI ZR 156/13

Angriffe auf Fritz-Box Router

Noch ist völlig unklar, wie Hacker an die jeweiligen Kundendaten der Fritz-Box herangekommen sind. So wurden auf den Routern IP Telefone eingerichtet mit denen horende Telefonkosten verursacht worden sind.  Doch selbst der Hersteller AVM kann bisher keine eindeutigen Hinweise dazu geben, wie die Router überwunden wurden. Hinzu kommt, das dieser Fall nicht nur Kunden eines einzelnen Providers betreffen, sondern mehrere Anbieter von diesen Vorfällen berichten.

Zum vollständigen Bericht:

 

Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg veröffentlicht 31. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2012/2013

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg Jörg Klingbeil hat seinen 31. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012/2013 veröffentlich.

Der Tätigkeitsbericht befasst sich mit einer Vielzahl von datenschutzrechtlichen Anwendungsfeldern wie z. B. Gesundheit und Soziales, Videoüberwachung, Verwendung von „Double-Opt-in“ bei Werbung per E-Mail, Social Media sowie Verwendung von Cloud Lösungen, um nur einige zu nennen.

Der Bericht beschreibt datenschutzrechtliche Fallstellungen und deren praktische Lösungen bzw. Empfehlungen.

Auf der Website des Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de kann der Bericht eingesehen und runtergeladen werden.

Bilddateien mit Urheberrechtshinweis versehen

Das Landgericht Köln hat mit einer Entscheidung zu Urheberrechtshinweise in Bilddateien für Verunsicherung gesorgt. Nach Auffassung des Gerichts müsse direkt im Bild ein Vermerk auf den Urheber untergebracht werden. Zur Begründung merkte die Zivilkammer an, dass das Browser-Kontextmenü nur die Bilddatei anzeigen kann, dabei jedoch der Urheberrechtshinweis nicht sichtbar ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
www.heise.de