Gesetzespaket gegen Hass und Hetze ist in Kraft getreten

Mittlerweile ist ein neues Gesetzespaket in Kraft getreten, mit dem beleidigende und/oder bedrohende Kommentare jeder Art unter härtere Strafen gestellt werden.

Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht können Polizei und Justiz nun „sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen“. Die neuen Gesetzesänderungen sollen den einzelnen Menschen wie auch die demokratische Gesellschaft als Ganzes schützen. Es soll verhindert werden, dass Menschen für Erscheinung oder Herkunft angegriffen oder aus dem öffentlichen Dialog verdrängt werden.

Folgende Paragrafen des Strafgesetzbuches wurden erweitert/verschärft:

  • 241 StGB: Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Drohungen mit Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder Sachen von bedeutendem Wert (z. B. Auto). Bis zu zwei Jahre, wenn die Tat öffentlich begangen wird. Bis zu drei Jahre bei einer öffentlichen Drohung.
  • 185 StGB: Bis zu zwei Jahre für öffentliche Beleidigung.
  • 188 StGB: Personen des politischen Lebens (auf allen Ebenen) stehen unter besonderem Schutz vor Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung.
  • 140 StGB: Belohnung und Billigung (einschließlich öffentlicher Befürwortung) von schweren Straftaten ist strafbar, unabhängig davon, ob die Tat tatsächlich begangen wurde.
  • 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung gefährlicher Körperverletzung oder Vergewaltigung ist jetzt strafbar.
  • 46 Abs. 2 StGB: Antisemitisch motivierte Taten sind nun strafschärfend.
  • 115 StGB: Personen im ärztlichen Notdienst und in Notaufnahmen werden nun genau wie Rettungskräften im Einsatz besser geschützt.

Ferner werden soziale Netzwerke ab Februar 2022 in die Pflicht gestellt, besonders auffällige Posts an das Bundeskriminalamt, zusammen mit IP-Adresse und Port-Nummer des dazugehörenden Nutzerprofils, zwecks Strafverfolgung weiterzuleiten.

Soziale Netzwerke müssen einen Post melden, wenn er folgendes enthält:

  • Propaganda und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Vorbereitung von staatsgefährdenden Gewalttaten sowie Bildung oder Unterstützung von kriminellen/terroristischen Vereinigungen
  • Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen und Androhung von Straftaten
  • Belohnung und Billigung von Straftaten
  • Androhungen von Verbrechen gegen Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit
  • Kinderpornografie

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.secupedia.info/aktuelles/gesetzespaket-gegen-hass-und-hetze-ist-in-kraft-getreten-17956

Neue Praxishilfe zur Datenschutz-Einwilligung

Die Arbeitsgruppe DIG (Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen) der GMDS (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V.) hat zusammen mit der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V.) die Praxishilfe „Die datenschutzrechtliche Einwilligung: Freund (nicht nur) des Forschers“ erstellt: https://gesundheitsdatenschutz.org/download/einwilligung_2021.pdf

Die Praxishilfe liefert – primär für den Forschungsbereich – eine aktuelle Hilfestellung wie und warum die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgenommen wird. Es wird darauf eingegangen was besonders häufig gefragt wird (in einem 30-seitigen FAQ), worauf besonders zu achten ist und was die aktuelle Rechtsprechung sagt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.secupedia.info/aktuelles/datenschutz-neue-praxishilfe-zur-einwilligung-17958

Datenschützer warnen vor Impfpass-Fotos im Netz

Das Bundesgesundheitsministerium und der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Johannes Caspar, warnen davor, den eignen Impfpass nach einer Coronaschutzimpfung im Internet zu posten.

Grundsätzlich sollten natürlich so wenig wie möglich persönliche Daten (wie etwa Impfungen) online veröffentlicht werden.
Die Daten auf dem Impfpass im speziellem (Termin, Name des Impfstoffes und Chargennummer) ermöglichen es theoretisch jedem, dem Paul-Ehrlich-Institut auf der Website nebenwirkungen.bund.de und der SafeVac-App (falsche) Angaben über die Nebenwirkungen zu senden. Dort werden nämlich nur der Impftermin und die Chargennummer, nicht etwa Namen und Kontaktdaten, abgefragt.

Außerdem lassen die Daten des Impfpasses Rückschlüsse auf eventuelle Vorerkrankungen zu.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.golem.de/news/impfkampagne-datenschuetzer-warnen-vor-impfpass-fotos-im-netz-2104-155998.html