Notebooksbilliger.de soll Millionen für Mitarbeiterüberwachung zahlen

Der Online-Elekrohändler Notebooksbilliger.de überschreitet deutlich, was im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für Videoaufzeichnungen erlaubt ist.

Barbara Thiel, Datenschutzbeauftragte von Niedersachen, erklärt, dass die Überwachung ohne Rechtgrundlage Arbeitsplätze, Aufenthaltsräume, Lager & Verkaufsräume über 2 Jahre hinweg ohne Rechtsgrundlage erfasst hat. Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden dürften davon betroffen sein. Er ginge hierbei nicht um konkrete Verdachtsfälle von etwaigen Straftaten. Ferner wurden Aufnahmen länger als 2 Monat gespeichert.

Notebooksbilliger.de Chef Oliver Hellmond, argumentiert hingegen, es ginge nur um die Verfolgung von Waren und die Vorbeugung von Diebstahl. Die Aufzeichnungen würden bei Vorfällen nur im Nachhinein auf Hinweise untersucht. Er bezeichnet das Vorgehen als Standard in Versand- und Logistikunternehmen und hält das Bußgeld in der Rekordhöhe von 10,4 Millionen Euro für unverhältnismäßig.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Notebooksbilliger-de-soll-Millionen-zahlen-article22279037.html

Datenschutz-Regelungen im neuen Jahr

Ein Überblick über die kommenden Regelungen in Bezug auf Datenschutz.

Brexit: Im Vertrag zwischen der EU und Großbritannien wird auch der Transfer von personenbezogenen Daten geregelt. Aktuell steht noch in Frage, ob es innerhalb der nächsten 6 Monate zu einer sogenannten Adäquanzentscheidung kommt, nach der ein der EU ähnliches Datenschutzniveau für Großbritannien als Drittstaat gelten würde.

TTDSG: Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz deklariert alle Cookies auf Webseiten als einwilligungspflichtig (ausgenommen technisch notwendige). Was in der Praxis in Form von Cookie-Bannern bereits (weitestgehend) umgesetzt ist, wird erwartungsgemäß dieses Jahr als Gesetz verabschiedet.

IT-SiG 2.0: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 reguliert das Meldewesen, sowie eine Mindestsicherheit bei IT-Sicherheits-Vorfällen in sogenannten Kritischen Infrastrukturen. Ein „IT-Sicherheitssiegel“ soll dabei die Sicherheit entsprechender Produkte für Verbraucher klarer erkennbar machen. Nebenbei sollen Befugnisse des BSI gestärkt und die Bußgelder für Verstöße angepasst werden.
Ein Entwurf für das Gesetz wurde bereits 2019 vorgelegt und soll dieses Jahr in Kraft treten.

FISG: Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität soll Finanzmanipulationen vorbeugen (und wird deshalb auch „Wirecard-Gesetzt“ genannt.) Möglicherweise werden hierbei Managementsysteme herangezogen, um Risiken zu steuern und Firmen an Best Practises (wie etwa die Standards der ISO) zu binden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.berliner-zeitung.de/zukunft-technologie/compliance-regelungen-im-neuen-jahr-li.129711