Apple will Nutzerdaten schützen

Neben den Neuentwicklungen der Apple Plattformen will das Unternehmen zukünftig Nutzerdaten sammeln um eigene Dienste zu verbessern und gleichzeitig die Privatsphäre der Kunden wirkungsvoll schützen. Dies soll das „Differential Privacy“ (ungefähr – unterschiedliche Privatheit) ermöglichen, in dem Daten der Kunden anonymisiert und durch mathematische Formeln in einer Datenbank keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können.

Mehr zum Thema finden Sie hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/wie-apple-ihre-daten-zugleich-nutzen-und-schuetzen-will-a-1097664.html

33 Millionen Twitter Accounts gekapert

Immer wieder werden Nutzerdaten gestohlen und im Internet zum Verkauf angeboten. Dieses Mal hat es den Kurznachrichtendienst Twitter getroffen. Hacker erbeuteten Passwörter, E-Mail-Adressen sowie Nutzerdaten. Was auffällt, ist die Tatsache, das die Passwörter im Klartext, also unverschlüsselt vorhanden sind. Wie der Kurznachrichtendienst bekannt gab, werden bei ihm alle Passwörter sicher mit bcrypt gespeichert. Daher können die Daten nicht direkt von Twitter erbeutet worden sein, so Twitters Sicherheits-Chef Michael Coates.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/twitter-33-millionen-account-daten-zum-verkauf-angeboten-a-1096681.html

Entwurf zur Netzneutralität

In Brüssel hat das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC) zur Umsetzung der Netzneutralität einen Entwurf der Leitlinien vorgelegt. In diesem Entwurf sollen offenen Streitpunkte der EU-Verordnung geklärt oder geändert werden. An dem Entwurf der Leitlinien sind viele Hoffnungen auf klare Vorgaben aus Brüssel geknüpft. So möchte die Zivilgesellschaft möglichst viele Schlupflöcher schließen während die Telekommunikationsindustrie eher Interesse daran hat, diese möglichst offenzulassen. Die Aufgabe der nationalen Regulierer ist es, die EU-Vorgaben umzusetzen sowie deren Einhaltung zu überprüfen.

Mehr zum Thema finden Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzneutralitaet-Europaeische-Regulierer-lassen-Leitlinien-diskutieren-3228328.html#mobile_detect_force_desktop

„TeamViewer“ als Einfallstor für Kriminelle

Weil viele Nutzer immer das selbe Passwort verwenden, ist es zu einigen strafbaren Vorfällen mit der PC-Fernsteuerungssoftware „TeamViewer“ gekommen. So wurden beispielsweise tausende PayPal-Konten von Kriminellen missbraucht, für die es ein Kinderspiel war an die Passwörter zu gelangen. Nach Angaben von TeamViewer ist ihrerseits aber keine Sicherheitslücke im Programm vorhanden. Vielmehr sind Nutzer, wie am Anfang genannt, selbst schuld an dieser Misere. Daher rät ein Sprecher von TeamViewer alle Vorfälle zur Anzeige zu bringen und zukünftig einen Passwort-Manager für alle Passwörter zu nutzen.

Mehr zum Thema finden Sie hier: https://beta.welt.de/wirtschaft/webwelt/article155978246/Kriminelle-uebernehmen-Tausende-PCs-mit-TeamViewer.html

Ärger über Zwangsupdate

Die unabhängige Organisation EFF (Electric Frontier Foundation) strebt einen Klage gegen Microsoft an. Die Organisation bemängelt, dass den Nutzern von älteren Windowsversionen ein Zwangsupdate auf Windows 10 auferlegt wird. In einigen Fällen ist es zum Beispiel vorgekommen, dass beim Schließen des Erinnerungsfenster die neue Version installiert wurde. Außerdem wird inkompatible Software ohne Wissen oder Einstimmung der Nutzer einfach von Windows 10 gelöscht. Ein weiterer ärgerlicher Punkt für die Organisation ist die Tatsache, dass neue Software zukünftig nur noch über den hauseigenen Microsoft-Shop erhältlich sein soll – was der Schaffung eines Monopols gleichkommt. Auch China will verhindern, das es ein kostenloses Zwangsupdate von Microsoft gibt.

Mehr zum Thema finden Sie hier: http://diepresse.com/home/techscience/internet/5004338/Microsoft-drohen-Klagen-wegen-Zwangsupdate?xing_share=news

„Störerhaftung“ soll beseitigt werden

Wer ein öffentliches WLAN seinen Kunden zur Verfügung gestellt hatte, musste damit rechnen, durch die sogenannte „Störerhaftung“ bei Rechtsverstößen verantwortlich gemacht zu werden. Eine dankbare Aufgabe für die Abmahnindustrie. Mit Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) will der Bundestag endlich mehr Rechtssicherheit für Anbieter eines öffentlichen WLAN schaffen. Doch wie sich herausstellt, ist der Gesetzentwurf laut der Opposition nicht eindeutig formuliert worden, um Anbieter wirklich vor Abmahnungen zu schützen.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-Bundestag-beschliesst-Aenderung-des-Telemediengesetzes-3225880.html#mobile_detect_force_desktop

oder hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaftung-Von-wegen-Rechtssicherheit-3224060.html

Erfolge gegen Internetkriminalität

Das Bundeskriminalamt (BKA) kann immer mehr Erfolge gegen das sogenannte Darknet verbuchen. Dabei treten die BKA-Beamten gegenüber dem digitalen Untergrund selbst als Käufer für Rauschgift oder Waffen auf. Bei den Transaktionen setzen die Ermittler spezielle forensische Werkzeuge ein um die Anbieter und Waren zu verfolgen. So wurden in der Vergangenheit immer wieder punktuelle Zugriffe erfolgreich abgeschlossen. Im Februar konnt zum Beispiel ein junger Leipziger verhaftet werden, der von der elterlichen Wohnung aus eine Tonne Drogen gehandelt haben soll.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Erfolge-gegen-Cybercrime-Auch-wir-haben-eine-Bitcoin-Wallet-3225254.html#mobile_detect_force_desktop

Bußgelder wegen unzulässiger Datenübermittlung in die USA

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat gegen drei Firmen wegen unzulässiger Datenübermittlungen in die USA Bußgelder in Höhe von 8.000, 9.000 und 11.000 Euro erlassen. Die Bußgelder wurden wegen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA verhängt und sind rechtskräftig.

Im Oktober 2015 setzte der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor Abkommen als rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung in die USA außer Kraft.

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens hatten diese Firmen durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln nachträglich die notwendige rechtliche Grundlage zur Datenübermittlung geschaffen. Dies wirkte positiv auf die Hamburger Aufsichtsbehörde. Es kann davon ausgegangen werden, dass ohne diesen nachträglichen Abschluss das Bußgeld für jede der drei Firmen höher ausgefallen wäre.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte bekundete, dass bei zukünftig festgestellten Verstößen härtere Maßstäbe angelegt würden.

(siehe Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten vom 06.06.2016)