„Störerhaftung“ soll beseitigt werden

Wer ein öffentliches WLAN seinen Kunden zur Verfügung gestellt hatte, musste damit rechnen, durch die sogenannte „Störerhaftung“ bei Rechtsverstößen verantwortlich gemacht zu werden. Eine dankbare Aufgabe für die Abmahnindustrie. Mit Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) will der Bundestag endlich mehr Rechtssicherheit für Anbieter eines öffentlichen WLAN schaffen. Doch wie sich herausstellt, ist der Gesetzentwurf laut der Opposition nicht eindeutig formuliert worden, um Anbieter wirklich vor Abmahnungen zu schützen.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-Bundestag-beschliesst-Aenderung-des-Telemediengesetzes-3225880.html#mobile_detect_force_desktop

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-Ende-der-Stoererhaftung-Von-wegen-Rechtssicherheit-3224060.html

Erfolge gegen Internetkriminalität

Das Bundeskriminalamt (BKA) kann immer mehr Erfolge gegen das sogenannte Darknet verbuchen. Dabei treten die BKA-Beamten gegenüber dem digitalen Untergrund selbst als Käufer für Rauschgift oder Waffen auf. Bei den Transaktionen setzen die Ermittler spezielle forensische Werkzeuge ein um die Anbieter und Waren zu verfolgen. So wurden in der Vergangenheit immer wieder punktuelle Zugriffe erfolgreich abgeschlossen. Im Februar konnt zum Beispiel ein junger Leipziger verhaftet werden, der von der elterlichen Wohnung aus eine Tonne Drogen gehandelt haben soll.

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Bußgelder wegen unzulässiger Datenübermittlung in die USA

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat gegen drei Firmen wegen unzulässiger Datenübermittlungen in die USA Bußgelder in Höhe von 8.000, 9.000 und 11.000 Euro erlassen. Die Bußgelder wurden wegen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA verhängt und sind rechtskräftig.

Im Oktober 2015 setzte der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor Abkommen als rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung in die USA außer Kraft.

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens hatten diese Firmen durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln nachträglich die notwendige rechtliche Grundlage zur Datenübermittlung geschaffen. Dies wirkte positiv auf die Hamburger Aufsichtsbehörde. Es kann davon ausgegangen werden, dass ohne diesen nachträglichen Abschluss das Bußgeld für jede der drei Firmen höher ausgefallen wäre.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte bekundete, dass bei zukünftig festgestellten Verstößen härtere Maßstäbe angelegt würden.

(siehe Pressemitteilung des Hamburger Datenschutzbeauftragten vom 06.06.2016)