Datenschützer gegen Facebook

Der Kläger Max Schrems, der vor dem europäischen Gerichshof gegen Facebooks Datenschutz klagt, hat in Irland einen Teilerfolg errungen. Der Generalanwalt des EuGH sieht das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA in seinem Schlussantrag als ungültig an und unterstütz damit den Kläger Max Schrems. Es ist zwar nicht bindend für den Gerichtshof, dem Antrag zu folgen, doch der EuGH hielt sich in der Vergangenheit allgemeinhin an den Entscheidungen des Generalanwalts.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-bei-Facebook-EuGH-Generalanwalt-nennt-Safe-Harbour-ungueltig-2823994.html

Seminar “Ausbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten“ mit DEKRA-Zertifizierung „Fachkraft für Datenschutz“

Die GINDAT veranstaltet im November 2015 ein Seminar „Ausbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten“ mit dem Ziel der DEKRA-Zertifizierung zur geprüften „Fachkraft für Datenschutz“.

Das Seminar findet in der Zeit vom Montag, 16.11.2015 bis Donnerstag, 19.11.2015 in Remscheid statt. Am vierten Seminartag erfolgt die 90-minütige Prüfung durch Prüfer der DEKRA Certification GmbH.

Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von Rechtsgrundlagen zum Datenschutz. Daneben werden noch Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (kurz TOM), Datenschutzorganisation sowie praktische Anwendungs- und Fallbeispiele im Datenschutz referiert.

Die Dozenten des Seminars, Rechtsanwälte und operativ tätige Datenschutzbeauftragte, verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Datenschutz.

Für weitere Informationen und ggf. Anmeldung zu diesem Seminar nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:

https://www.gindat.de/seminare/einzelansicht-seminare/article/seminar-ausbildung-zum-geprueften-datenschutzbeauftragten-brmit-dekra-zertifizierung-fachkraf.html

Keine EU Klage zur Vorratsdatenspeicherung

Laut EU-Kommission gibt es, entgegen anderen Berichterstattungen, keine Klage gegen das geplante Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Pläne der Regierung wurde demnach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nie angestrebt.
„Wir sind uns bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung oft Gegenstand einer sehr sensiblen, ideologischen Debatte ist und dass es eine Versuchung geben kann, die Europäische Kommission in diese Diskussionen zu ziehen“, heißt es in einer Stellungnahme der EU-Kommission.

Einen ausführlicheren Bericht finden Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-plant-keine-Klage-wegen-deutscher-Vorratsdatenspeicherung-2818442.html

Bußgeld für unzureichende Auftragserteilung (§ 11 BDSG) – Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht

In seiner Pressemitteilung vom 20.08.2015 weist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht auf die Fallstricke im Zusammenhang mit Auftragsdatenverarbeitung hin.

Die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hatte vor kurzem ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen ein Unternehmen verhängt. In den schriftlichen Aufträgen mit den jeweiligen Dienstleistern, die im Auftrag Daten für dieses Unternehmen verarbeiten, fehlten konkrete Hinweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die laut § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG zwingend erforderlich sind.

Ebenso wie die Beschreibung der Maßnahmen müssten dem Auftraggeber auch Kontrollrechte eingeräumt werden, die er gegenüber dem Dienstleister habe, so die Landesbehörde.

Die offizielle Pressemitteilung kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht eingesehen werden.

Wenden Sie sich daher im Zweifelsfalle bei Auslagerung von Datenverarbeitung an Dienstleister (wie z. B. bei Fernwartung) an Ihren Datenschutzbeauftragten und bitten Sie ihn um Hilfestellung zur Erstellung der notwendigen vertraglichen Regelungen.