Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung

Nach aktueller Entwicklung ist die Vorratsdatenspeicherung, die ab dem 1. Juli 2017 eingeführt werden sollte, für Telekommunikationsanbieter vorerst nicht verpflichtend. Die gespeicherten Daten sollten für Strafverfolgungs- oder Gefahrenabwehrbehörden zu Ermittlung von schweren Straftaten zur Verfügung gestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2017 (Az.: 13 B 238/17) jedoch festgestellt, dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Laut Gesetzentwurf sollten Telekommunikationsanbieter folgende Daten ihrer Kunden speichern:

– Wer telefonierte mit wem?
Die Rufnummer des angerufenen Anschlusses sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Verbindung.
– Aktivitäten im Internet:
Zugewiesene IP-Adresse, Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung.
– Wo hielt sich der Mobiltelefonbesitzer auf?
Vier Wochen lang werden die Standortdaten bei der Nutzung von Mobiltelefonen gespeichert.

Es bedeutet jedoch nicht, dass keine Daten gespeichert werden, sondern nur, dass die Durchsetzung des Gesetzes vorübergehend ausgesetzt ist!

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.datenschutz.de/ab-dem-1-juli-2017-sind-wir-alle-verdaechtig/

Bundesrat fordert strenge Regeln fürs Social-Web

Der Bundesrat hat am 17.06.2011 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (Drucksache 156/11) eingebracht. Ziel ist eine Verbesserung des Schutzes privater Daten, insbesondere in Social-Networks. Grundsätzlich sieht er die Verwendung von Daten im Social-Web als potentiell gefährlich.

Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass ein Nutzer eines Social Networks künftig leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar seine datenschutzrechtlichen Sicherheitseinstellungen im Blick hat.

Interessant ist auch die Forderung eines generellen Opt-in für Cookies. Vor der Nutzung einer Webseite mit Cookies soll der Nutzer künftig die Datenschutzbestimmungen ausdrücklich akzeptieren müssen. Wie das technisch umzusetzen wäre, ist noch nicht ganz klar.

Der Entwurf des Bundesrats wird nun der Bundesregierung und danach dem Bundestag vorgelegt. Wir dürfen gespannt sein.