Regierung für Vorratsdatenspeicherung kritisiert

Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung orientiert sich die Bundesregierung nicht am Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und wird von Professor Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), kritisiert.

Kelber mahnt, dass gegenwärtig Gesetze “im Schnellverfahren” geplant seien, die die Telekommunikation regulieren sollen, dabei jedoch den Richtlinien der EU nicht entsprechen.
Wichtig ist laut Kelber, dass das Urteil des EuGH als Grenze für zukünftige Gesetze gesehen wird und dass auf europäischer Ebene während der deutschen Ratspräsidentschaft keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gemacht werden.

Seit Jahren werden bereits Verkehrs- und Standortdaten anlasslos und pauschal gespeichert, was vom BfDI ebenfalls kritisiert wurde und aufgrund des Urteils des EuGH nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Eine Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn sie der nationalen Sicherheit dient, zeitlich begrenzt ist und durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde geprüft werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/24_Kritik-Pl%C3%A4ne-Vorratsdatenspeicherung.html

Bestandsdatenauskunft muss angepasst werden

Die AfD stellte eine Anfrage in Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Bestandsdatenauskunft. Hierbei wurde aufgeführt, dass § 113 des Telekommunikationsgesetztes sowie mehrere Fachgesetze des Bundes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig seien.

Die Bundesregierung antwortete, dass man daran arbeite, zeitnah einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen und dass nun geprüft werde, inwiefern die Rechtsvorschriften anzupassen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/regelungen-zur-bestandsdatenauskunft-17265

Open Source für Schulen

In Baden-Württemberg haben sich der Landeselternbeirat, der Verband der Sprachwissenschaftler und diverse Arbeitsgemeinschaften für neue Lernsoftware basierend auf Open-Source ausgesprochen.

Die Organisationen sind sich einig, dass eine solche Lernplattform DSGVO-konform sein muss. Außerdem soll der Staat die Datensouveränität behalten. Angebote von Firmen wie Microsoft, Google und Amazon, deren Firmensitz außerhalb der EU liegt, wären somit denkbar ungeeignet.
So wurde Microsofts Office-Paket, Microsoft 365, bereits kritisiert, da hierüber Daten und E-Mails von Schülern und Lehrkräften an das US-Unternehmen geschickt wurden.

Außerdem sollten Schüler im Sinne der Software-Autonomie nicht mit den Produkten eines einzelnen Konzerns vertraut sein.

Auf digitaler Ebene ist im Rahmen der Coronapandemie an Schulen viel Nachholbedarf aufgefallen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.golem.de/news/baden-wuerttemberg-open-source-statt-microsoft-an-schulen-2010-151226.html

Tesla erhält Big Brother Award

US-Autohersteller Tesla erhält für die umfassende Überwachung von Fahrern und deren Umgebung den diesjährigen Big Brother Award.

Die Laudatio hielt der frühere Schleswig-Holsteiner Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert. Tesla’s Fahrzeuge bezeichnet er als „dauernd aktive Datenschleuder mit Langzeitgedächtnis“. Die so erhobenen Daten werden laut Weichert permanent ausgewertet und für beliebige Zwecke weiter genutzt.

Bekannt ist, dass Tesla seine Elektroautos vernetzt und aus der Ferne auf die Daten zugreift. Ein Vorwurf ist, dass Tesla Fahrzeugdaten sehr freigiebig herausgäbe, um die Schuldfrage bei Unfällen zu klären.

Tesla-Chef Elon Musk rechtfertigt die Nutzung der Kameras damit, dass sie für Fahrtenvermittlungen genutzt würden und um selbstfahrende Systeme zu trainieren. Der Konzern erklärt weiterhin, dass die Innenraumkameras gar nicht aktiv seien. Vielmehr würden „bestenfalls kurze Sequenzen“ aufgezeichnet.

Weichert machte außerdem darauf aufmerksam, dass selbst der Normalbetrieb eines Tesla-Fahrzeuges gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieße.

Der Verein Digital Courage verleiht die Negativauszeichnung seit 2000 für den missbräuchlichen Umgang mit Daten. So ging der Preis in den vergangenen Jahren u.a. an die Bundesregierung, die Modekette H&M, sowie das Bildungsministerium Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.golem.de/news/big-brother-award-tesla-als-dauernd-aktive-datenschleuder-ausgezeichnet-2009-150961.html

Gesetz gegen Hasskriminalität ist in Teilen verfassungswidrig

Am 17.09.20 wurde das kürzlich verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Teilen als nicht verfassungskonform angesehen.

Die Verfassungswidrigkeit entsteht, weil ebenjenes Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität soziale Netzwerke in die Pflicht stellt, auf Verdacht massenhaft IP-Adressen an das BKA zu übermitteln. Somit wird die gebotene Verhältnismäßigkeit bei Datenauskünften außer Kraft gesetzt.

Wahrscheinlich ist somit, dass viele Bürger auf Jahre in den Verdachtskarteien der BKA landen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/bitkom-zum-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-17129

Bundesrat billigt Patientendatenschutzgesetz

Im Dienste der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde vom Bundestag im Juli das Patientendatenschutzgesetz verabschiedet, welches nun am 18. September vom Bundesrat gebilligt wurde.

Das heißt: Ab 2022 haben Versicherte nun einen Anspruch, dass Ärzte die Patientendaten in elektronische Patientenakten eintragen, welche ab 2021 auch von Krankenkassen nach bereits geltendem Recht angeboten werden muss. In der Akte können unter anderem Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen und das Zahn-Bonusheft aufgenommen werden.
Ferner können Rezepte per App aufs Smartphone geladen und in der Apotheke eingelöst, sowie Überweisungen zum Facharzt übermittelt werden.

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig und Versicherte sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Welche Daten gespeichert und gelöscht werden und wer darauf zugreifen darf, liegt beim Patienten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/bundesrat-billigt-patientendatenschutzgesetz-17133

Sicherheitsexpo 2020 in München findet statt

Gestiegenen Infektionszahlen in München zum Trotz findet die SicherheitsExpo 2020 vom 21. bis zum 22. Oktober im MOC statt. Zurückzuführen ist das auf ein ausgearbeitetes Hygiene- und Sicherheitskonzept der Veranstalter.

Nicht zuletzt werden auf der Messe auch Präventionsmaßnahmen für Covid-19 präsentiert.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sicherheitsexpo.de/besucher/ticket-bestellen/