Regierung für Vorratsdatenspeicherung kritisiert

Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung orientiert sich die Bundesregierung nicht am Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und wird von Professor Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), kritisiert.

Kelber mahnt, dass gegenwärtig Gesetze “im Schnellverfahren” geplant seien, die die Telekommunikation regulieren sollen, dabei jedoch den Richtlinien der EU nicht entsprechen.
Wichtig ist laut Kelber, dass das Urteil des EuGH als Grenze für zukünftige Gesetze gesehen wird und dass auf europäischer Ebene während der deutschen Ratspräsidentschaft keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gemacht werden.

Seit Jahren werden bereits Verkehrs- und Standortdaten anlasslos und pauschal gespeichert, was vom BfDI ebenfalls kritisiert wurde und aufgrund des Urteils des EuGH nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Eine Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn sie der nationalen Sicherheit dient, zeitlich begrenzt ist und durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde geprüft werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/24_Kritik-Pl%C3%A4ne-Vorratsdatenspeicherung.html

Bestandsdatenauskunft muss angepasst werden

Die AfD stellte eine Anfrage in Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Bestandsdatenauskunft. Hierbei wurde aufgeführt, dass § 113 des Telekommunikationsgesetztes sowie mehrere Fachgesetze des Bundes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig seien.

Die Bundesregierung antwortete, dass man daran arbeite, zeitnah einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen und dass nun geprüft werde, inwiefern die Rechtsvorschriften anzupassen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/regelungen-zur-bestandsdatenauskunft-17265

Open Source für Schulen

In Baden-Württemberg haben sich der Landeselternbeirat, der Verband der Sprachwissenschaftler und diverse Arbeitsgemeinschaften für neue Lernsoftware basierend auf Open-Source ausgesprochen.

Die Organisationen sind sich einig, dass eine solche Lernplattform DSGVO-konform sein muss. Außerdem soll der Staat die Datensouveränität behalten. Angebote von Firmen wie Microsoft, Google und Amazon, deren Firmensitz außerhalb der EU liegt, wären somit denkbar ungeeignet.
So wurde Microsofts Office-Paket, Microsoft 365, bereits kritisiert, da hierüber Daten und E-Mails von Schülern und Lehrkräften an das US-Unternehmen geschickt wurden.

Außerdem sollten Schüler im Sinne der Software-Autonomie nicht mit den Produkten eines einzelnen Konzerns vertraut sein.

Auf digitaler Ebene ist im Rahmen der Coronapandemie an Schulen viel Nachholbedarf aufgefallen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.golem.de/news/baden-wuerttemberg-open-source-statt-microsoft-an-schulen-2010-151226.html