Tesla erhält Big Brother Award

US-Autohersteller Tesla erhält für die umfassende Überwachung von Fahrern und deren Umgebung den diesjährigen Big Brother Award.

Die Laudatio hielt der frühere Schleswig-Holsteiner Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert. Tesla’s Fahrzeuge bezeichnet er als „dauernd aktive Datenschleuder mit Langzeitgedächtnis“. Die so erhobenen Daten werden laut Weichert permanent ausgewertet und für beliebige Zwecke weiter genutzt.

Bekannt ist, dass Tesla seine Elektroautos vernetzt und aus der Ferne auf die Daten zugreift. Ein Vorwurf ist, dass Tesla Fahrzeugdaten sehr freigiebig herausgäbe, um die Schuldfrage bei Unfällen zu klären.

Tesla-Chef Elon Musk rechtfertigt die Nutzung der Kameras damit, dass sie für Fahrtenvermittlungen genutzt würden und um selbstfahrende Systeme zu trainieren. Der Konzern erklärt weiterhin, dass die Innenraumkameras gar nicht aktiv seien. Vielmehr würden „bestenfalls kurze Sequenzen“ aufgezeichnet.

Weichert machte außerdem darauf aufmerksam, dass selbst der Normalbetrieb eines Tesla-Fahrzeuges gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieße.

Der Verein Digital Courage verleiht die Negativauszeichnung seit 2000 für den missbräuchlichen Umgang mit Daten. So ging der Preis in den vergangenen Jahren u.a. an die Bundesregierung, die Modekette H&M, sowie das Bildungsministerium Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.golem.de/news/big-brother-award-tesla-als-dauernd-aktive-datenschleuder-ausgezeichnet-2009-150961.html

Gesetz gegen Hasskriminalität ist in Teilen verfassungswidrig

Am 17.09.20 wurde das kürzlich verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Teilen als nicht verfassungskonform angesehen.

Die Verfassungswidrigkeit entsteht, weil ebenjenes Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität soziale Netzwerke in die Pflicht stellt, auf Verdacht massenhaft IP-Adressen an das BKA zu übermitteln. Somit wird die gebotene Verhältnismäßigkeit bei Datenauskünften außer Kraft gesetzt.

Wahrscheinlich ist somit, dass viele Bürger auf Jahre in den Verdachtskarteien der BKA landen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/bitkom-zum-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-17129

Bundesrat billigt Patientendatenschutzgesetz

Im Dienste der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde vom Bundestag im Juli das Patientendatenschutzgesetz verabschiedet, welches nun am 18. September vom Bundesrat gebilligt wurde.

Das heißt: Ab 2022 haben Versicherte nun einen Anspruch, dass Ärzte die Patientendaten in elektronische Patientenakten eintragen, welche ab 2021 auch von Krankenkassen nach bereits geltendem Recht angeboten werden muss. In der Akte können unter anderem Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen und das Zahn-Bonusheft aufgenommen werden.
Ferner können Rezepte per App aufs Smartphone geladen und in der Apotheke eingelöst, sowie Überweisungen zum Facharzt übermittelt werden.

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig und Versicherte sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Welche Daten gespeichert und gelöscht werden und wer darauf zugreifen darf, liegt beim Patienten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/bundesrat-billigt-patientendatenschutzgesetz-17133

Sicherheitsexpo 2020 in München findet statt

Gestiegenen Infektionszahlen in München zum Trotz findet die SicherheitsExpo 2020 vom 21. bis zum 22. Oktober im MOC statt. Zurückzuführen ist das auf ein ausgearbeitetes Hygiene- und Sicherheitskonzept der Veranstalter.

Nicht zuletzt werden auf der Messe auch Präventionsmaßnahmen für Covid-19 präsentiert.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sicherheitsexpo.de/besucher/ticket-bestellen/