Vorratsdatenspeicherung auch in Bulgarien mit EU-Recht unvereinbar

Bereits zum zweiten Mal scheitert in Bulgarien ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem der EuGH es für rechtswidrig erklärte. Laut Gerichtshof-Urteil entspricht das bulgarische Kommunikationsgesetz nicht der Charta der Grundrechte der EU – demzufolge nur die nötigsten Daten verarbeitet und die Betroffenen informiert werden müssen.
Das besagte Gesetz verlangte von Telekommunikationsanbietern und Internetprovidern, alle Verbindungsdaten von Kunden über 6 Monate hinweg zu speichern.
Zuvor gab es bereits 2014 in Bulgarien den Versuch, ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz durchzubringen – damals sollten Telekommunikationsdaten sogar ein Jahr lang gespeichert werden.

Innerhalb der EU werden anlasslose Massenspeicherungen von Daten immer wieder auf nationale Ebene (so auch in Deutschland) gekippt.
Generell werden solche Eingriffe in die Privatsphäre höchstens im Fall von konkreten und unmittelbaren terroristischen Bedrohungen vom EuGH bewilligt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://netzpolitik.org/2022/eugh-urteil-vorratsdatenspeicherung-auch-in-bulgarien-mit-eu-recht-unvereinbar/

Sammelklage wirft Apple illegale Datensammelei vor

Laut Sammelklage in Amerika sammelt Apple sehr umfassend Daten über die Nutzer ihrer iPhones – selbst wenn das in den Einstellungen deaktiviert wurde. Damit verstoßen sie gegen geltendes kalifornisches Recht.

Zwei Forscher analysierten den App Store und fanden heraus, dass bei der Nutzung des Stores u. a. die Klicks und die Verweildauer auf den einzelnen Apps , sowie Geräteinformationen, eingestellte Sprache und Internetverbindung registriert.
Dies widerspricht der Option „iPhone Analytics“, die behauptet „die Weitergabe von Device Analytics vollständig zu deaktivieren“.
Auf das Ergebnis der Analyse folgte die Klage.

Weitere Apps wie Apple Music und Apple TV lieferten durch dieselbe Analyse ähnliche Ergebnisse.
Apple wirbt übrigens mit den Slogan „Privacy. That’s iPhone.“

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.golem.de/news/tracking-sammelklage-wirft-apple-illegale-datensammelei-vor-2211-169764.html

Abruf des E-Rezepts per eGK? Aber sicher!

Ärztliche Rezepte sollen in Zukunft mittels E-Rezept direkt über die Krankenkassenkarte in Apotheken einlösbar sein. Aktuell verstößt die Schnittstelle, die dies ermöglichen soll, allerdings aufgrund von Sicherheitsmängeln gegen die DSGVO.

Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sieht in der bisher vorgelegten Umsetzung ein großes Risiko für die Daten der Nutzer. Diese sind nicht ausreichend gegen unberechtigte Zugriffe von außen geschützt – ein Problem, das seit Monaten bekannt ist, ohne dass angemessene Lösungen bereitgestellt wurden. Laut Herr Kelber würde am Ende das Vertrauen in aktuelle und zukünftige Digitalisierungsprojekte wie das E-Rezept unter einem potenziellen Hack unnötig leiden.

Anstatt zusätzliche IT-Absicherungen einzurichten, steigt die Kassenärztliche Vereinigung jedoch aus dem Pilotprojekt aus. Herr Kelber drückt Enttäuschung darüber aus, will aber auch in Zukunft „Unzureichend gesicherten Lösungen (…) eine datenschutzrechtliche Absage erteilen.“ Denn: „Digitalisierung im Gesundheitssektor muss richtig umgesetzt werden: sicher, datenschutzkonform und bequem zu nutzen.“

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/12_E-Rezept.html