Freigabe für Bundestrojaner erteilt

Das Bundesinnenministerium erteilt die Freigabe des umstrittenen Bundestrojaner. Die Software zur Überwachung der Telekommunikation soll, wenn auch eingeschränkt, Computer und Smartphone kontrollieren können. Die Spähsoftware darf nur eingesetzt werden, wenn eine konkreten Gefahr besteht. Dies wären zum Beispiel Straftatbestände einer Entführung, ein Mord oder ein geplanter Terroranschlag.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/staatstrojaner-bundestrojaner-bka-quellen-tkue

Trojaner verbreitet sich rasant über Deutschland

Zur Zeit verbreitet sich der Erpressungstrojaner Locky wie eine Epidemie über deutsche Computer. Der Virus schleicht sich durch Hintertüren ins System ein und verschlüsselt alle Daten des infizierten Rechners. Nutzer erhalten dadurch keinen Zugriff mehr auf ihre Dokumente, Fotos oder andere wichtige Dateien. Die Entwickler dieser Trojaner fordern zudem ein „Lösegeld“ von den Betroffenen.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Krypto-Trojaner-Locky-wuetet-in-Deutschland-Ueber-5000-Infektionen-pro-Stunde-3111774.html

Fotos von Grabsteinen mit den Namen Verstorbener im Internet

Die Tochter eines vor einigen Jahren verstorbenen Ehepaares hatte sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos vom Grabstein ihrer Eltern wehren wollen. Auf dem Grabstein sind die Vor- und Zunamen beider Eltern eingraviert, und ein Verein für Ahnenforschung hatte ein Foto hiervon im Internet veröffentlicht.
Nach Auffassung des Amtsgerichtes Mettmann (Urteil vom 16.06.2015, Az. 25 C 384/15) ist die Klage der Tochter unbegründet.
Das Gericht war der Meinung, dass durch die Veröffentlichung der Fotografie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen nicht berührt würde. Ebenso habe auch keine Verletzung des Andenkens der Verstorbenen stattgefunden.
Das Gericht führte mit Bezug auf verschiedene Rechtsvorschriften weitere Gründe an, warum die Tochter die Beseitigung der Abbildung des Grabsteins mit den Namen der verstorbenen Eltern aus dem Internet nicht verlangen kann.

Französische Datenschutzaufsicht CNIL erteilt Facebook eine Rüge

Die französische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) hat bei Facebook die derzeitige Praxis der Datenerhebung und –sammlung beanstandet.
Facebook hole sich nicht das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer bei der Datenerhebung ein, so die Datenschutzaufsicht CNIL. Außerdem erfolge die Datenübertragung in die USA weiterhin auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens, obwohl dieses mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 6. Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde.
Die weitere Entwicklung hierzu und dem kürzlich vorgestellten Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor, dem „EU-US-Privacy Shield“, zum Datenaustausch zwischen der EU und der USA bleibt abzuwarten.

Online-Banking für Deutsche zu unsicher

Viele deutsche Internetnutzer verzichten aus Angst um ihre Sicherheit auf Online-Banking. 27 Prozent der Nutzer vermeiden es, Bankgeschäfte über das Internet abzuwickeln. In den übrigen EU-Ländern verzichten aus Sicherheitsbedenken nur 18 Prozent auf Online-Banking.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/security/meldung/Deutsche-verzichten-wegen-Sicherheitsbedenken-oft-auf-Online-Banking-3097216.html

Eltern haften unter Umständen für ihre Kinder

Unter bestimmten Umständen haften Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder. Dieses Urteil bestätigte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) gegenüber dem Landgericht München I. In dem zu klärenden Fall wurde über den Anschluss eines Münchner Ehepaars ein Album in einer Onlinetauschbörse angeboten. Die Eltern weigerten sich auszusagen, welches ihrer drei Kinder die Musik hochgeladen hat und die Kinder nahmen ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Nach Ansicht des OLG und des Landgerichts München I reicht dies aber nicht aus, die Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten nebst Zinsen dem Kläger zu verweigern.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/internet/2016-01/urteil-musik-uploads-illegal-eltern-haften?xing_share=news

Deutsche haben kein Vertrauen bei privaten E-Mails

Viele Nutzer vermeiden es, private Inhalte in E-Mails und SMS zu verfassen. Aus Angst, dass Unbefugte den Inhalt lesen könnten, verzichten fast 56 Prozent der Deutschen auf digital verfasste private Nachrichten. Die meisten sehen durch die Erfassung von Daten und deren Auswertung mehr Nach- als Vorteile für sich. Der Datenschutz in Deutschland hat einen höheren Stellenwert erhalten als im europäischen Vergleich und wird besonders bei persönlichen Daten kritischer betrachtet.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenschutz-viele-deutsche-sorgen-sich-um-private-e-mails/12842392.html

Datenpanne bei Verwaltung

In der Verwaltung des Landkreises Goslar sind offenbar Hunderte vertrauliche Akten nicht fachgerecht entsorgt worden. Die Akten lagen auf dem Betriebsgelände einer Entsorgungsfirma offen im Altpapier. Auch Unterlagen zu kriminell gewordenen Jugendlichen, die von der Jugendgerichtshilfe des Kreises betreut wurden, befanden sich darunter. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Aktenvernichtung durch die Verwaltung nicht fachgerecht durchgeführt.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Landkreis-Goslar-unterlaeuft-Daten-Fauxpas,goslar422.html

Unzulässige Werbung für Facebook

Facebook steht mit seiner „Freunde-Finden“-Funktion in der Kritik. Facebook und andere Soziale Netzwerke dürfen, nach dem Urteil des Bundesgerichtshof, Nicht-Nutzern nicht einfach Einladungs-Mails schicken. Der BGH beurteilte die Funktion als belästigende Werbung, wenn der Empfänger dazu aufgefordert werde, sich bei Facebook zu registrieren.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-bgh-urteil-beschraenkt-freude-finden-funktion-a-1071925.html

Datenleck bei Kreditkarten entdeckt

Bei einem großen Kreditkarten-Dienstleister wurde ein enormes Datenleck entdeckt. Dennach gelangten vermutlich Kreditkartendaten an unbefugte Dritte. Die Commerzbank reagierte umgehend auf den Hinweis des Dienstleisters und informierte 15.000 Betroffene über die mögliche Gefahr. Weiterhin könnten von diesem Datenleck auch Kunden der Bahncard mit Kreditkartenfunktion betroffen sein, da diese Funktion ebenfalls von der Commerzbank gestellt wird.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/commerzbank-geldhaus-muss-15-000-kreditkarten-austauschen/12852278.html