Gericht führt WhatsApp Schlappe zu

Millionen WhatsApp Nutzer in Deutschland. Doch welcher Nutzern hat sich bisher die AGB´s des Messenger-Dienstes bzw. deren Datenschutzhinweise angesehen? Obwohl WhatsApp in deutscher Sprache beworben wird und der Vertrag in Deutsch verfasst ist, die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise bestehen nur in englischer Sprache. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale in Berlin hat aufgrund der englischsprachigen Vertragsbedingungen gegen den Messenger-Dienst WhatsApp geklagt.
Das Landgericht Berlin sieht diese Umstände als nicht „zumutbar“ an, da nicht jeder Nutzer den Vertrag bzw. die Datenschutzhinweise in englischer Sprache eindeutig versteht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/schlappe-vor-gericht-fuer-whatsapp

Datensicherung gilt für 20 Prozent als Fremdwort

Datensicherung sollte für jeden Nutzer eines Computers ein selbstverständliches Thema sein. Doch nach einer Umfrage bestätigen 20 Prozent der Deutschen, dass sie sich überhaupt nicht um die Sicherung ihrer Daten kümmert. Die Mehrheit der Befragten (53 Prozent) gaben zwar an, Festplatten für ihre Backups zu nutzen, jedoch werden diese Daten nicht durch ein Passwort oder Verschlüsselung vor unbefugten Zugriffen geschützt. Manuelles kopieren der Daten in unregelmäßigen Abständen wird bei 31 Prozent der Befragten als Sicherungsmethode angegeben. Wie wichtig dieses Thema jedoch ist, zeigte sich in jüngster Zeit bei dem sich schnell verbreitenden KRYPTO-TROJANER „Locky“, der viele private aber auch öffentliche Rechner lahmlegte. Ohne ein Backup konnten benötigten Daten nicht mehr wiederhergestellt werden und sind für immer verloren gegangen.