Microsoft muss Daten aus Europa herausgeben

Internetkonzerne wie Microsoft müssen den US-Justizbehörden Nutzerdaten auch aus Europa zur Verfügung stellen. Laut einem aktuellen Urteil wies eine Richterin die Beschwerde von Microsoft ab, einen Durchsuchungsbeschluss auf Servern in Europa abzuwenden. Für das Bundesgericht sei es nicht entscheidend, wo die Daten von Nutzern gespeichert werden, sondern nur, dass über diesen Zugriff durch die Justizbehörde eine Straftat aufgedeckt werden kann. Gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, will Microsoft Berufung einlegen, um allen Nutzern Sicherheit für ihre Daten zu gewähren.

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Hacker stehlen Daten der EZB

Die Europäische Zentralbank ist Ziel eines Hackerangriffs geworden. Wie die EZB berichtet, waren durch den Angriff die Website und die Datenbank mit E-Mailadressen und weiteren Kontaktdaten davon betroffen. Durch die Hacker seinen laut EZB jedoch keinen sensiblen Daten gestohlen worden. Allerdings seinen die Mailadressen und Telefonnummer nicht verschlüsselt gewesen.

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Brisante Akten im Altpapier-Container

In einem Altpapier-Container eines Supermarktes in Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden Unterlagen mehrer Anwaltskanzleien gefunden. Woher die gefunden Akten stammen ist bisher nicht geklärt. In den Unterlagen fanden sich neben Recherchen privater Ermittler auch Pfändungen sowie Haftanträge mit allen Personalien und sogar die finanzielle Situation der Betroffenen.

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Arzt entsorgt Patientenunterlagen im Hausmüll

Gegen einen Mediziner aus Rellingen (Kreis Pinneberg/Schleswig-Holstein) ermittelt die Polizei aufgrund von Datenschutzverletzung. Der betreffende Arzt entsorgte ungeschredderte Datenblätter seiner Patienten im Hausmüll. In den Papieren waren unter anderem Kopien von Rezepten, Laborergebnisse, Diagnosen sowie  Berichte über Untersuchungen aufgeführt. Alle Datenblätter waren frei zugänglich in einer Tonnen auf seinem Parkplatz zu finden.

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Düsseldorfer Kreis veröffentlicht Datenschutz-Orientierungshilfe zu Apps

Mit Datum vom 16. Juni 2014 veröffentlicht der Düsseldorfer Kreis eine umfassende  Orientierungshilfe, die sich an App-Entwickler und App-Anbieter richtet. Die Orientierungshilfe wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) erstellt.

Die Orientierungshilfe bietet auch für App-Verwender einen Überblick über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und verweist dabei zur Veranschaulichung auf praktische Beispiele.

Die vollständige Orientierungshilfe kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz heruntergeladen werden:

http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2014/pm010.html

Unternehmen sollten sich bei Verwendung von Apps darüber im Klaren sein, dass über Apps eine Vielzahl von Informationen – darunter auch personenbezogene Daten – erhoben werden (können). Diese werden in Teilen auch erhoben, ohne dass eine Information über die Erhebung erfolgt.

Im Einzelnen können solche Daten sein:

  • IP-Adresse des Nutzers
  • Audiodaten mit Stimmaufnahmen
  • Kontaktdaten
  • Anruflisten
  • Informationen über App-Nutzung
  • Nachrichten wie SMS oder E-Mails.

Weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Apps sollten im Vorfeld geklärt sein, wie z. B.:

  • Werden auch Daten mit erhöhtem Schutzbedarf erhoben, die eine besondere Einwilligung des App-Nutzers erfordern?
  • Findet bei Nutzung der App Auftragsdatenverarbeitung statt?
  • Werden über die App ggf. Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt?
  • Welche vertraglichen Regelungen müssen bei Auftragsdatenverarbeitung bzw. Datenübermittlung getroffen werden?

Beziehen Sie daher den Datenschutzbeauftragten mit ein und beraten sich mit ihm über zu beachtende Fallstricke, bevor Apps im Unternehmen zur Verwendung kommen.

Polizei-Daten im Internet

Der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer veröffentlichte vertrauliche Polizeidaten im Internet. Die Unterlagen, in denen es um Gefahrengebiete der Rockerkiminalität geht, erhielt der Landtagsabgeordnete der Piraten Partei vom Innenministerium. Nun befürchten die betroffenen Beamten Repressalien aus dem Milieu.

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Unterlagen des Berliner Flughafens im Müll

Hunderte Ordner mit Bauplänen und Planungsunterlagen des Berliner Haupstadt Flughafens wurden in einfachen Containern entsorgt. Ein insolventes Architekturbüro erteilte den Auftrag die Unterlagen zu entsorgen, jedoch fanden Bauarbeiter die teilweise aus dem Jahr 2009 stammenden Unterlagen in unbeaufsichtigten Müllcontainern. Die Kriminalpolizei ermittelt in diesem Daten-Skandal.

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Vertrauliche Daten von Angestellten im Netz

Ein Datenleck am Flughafen Hamburg sorgte dafür, dass vertrauliche Informationen über Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum von jedermann einsehbar waren. Dabei sollen Informationen zum Gesundheitszustand, Krankmeldungen sowie Informationen von Dienstgesprächen über einen intern zugänglichen Server abrufbar gewesen sein. Negative Kommentare über Mitarbeiter sollen ebenso zu lesen gewesen sein.

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