App Store-Betreiber sind für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen mitverantwortlich

Mit einem offenen Brief an die Betreiber von App Stores setzt sich das Global Privacy Enforcement Network (GPEN) – ein informeller Zusammenschluss von Datenschutzaufsichtsbehörden auf der ganzen Welt – dafür ein, dass zu den von ihnen angebotenen Apps für Smartphones auch eine Datenschutzerklärung im App Store vorhanden ist. Dies sollte ausnahmslos für jede App gelten, die personenbezogene Daten verarbeitet.

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Datenschützer fordern mehr Transparenz

Die Ermittlungsbefugnisse von Polizei, Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste wurden in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet. Den Behörden stehen technische Maßnahmen zur Verfügung, die einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. So sollte z.B. die Mobilfunküberwachung nachvollziehbar und transparent in Berichten festgehalten werden. Die Datenschützer bemängeln jedoch die uneinheitliche und unzureichende Berichterstattungspflicht.

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Bei Datenpannen besteht nach §42a BDSG eine Informationspflicht

Daten die unrechtmäßig übermittelt wurden oder auf andere Weise Dritten zur Kenntnis gelangt sind – darunter fallen Gesundheitsdaten, Daten zu Bank oder Kreditkartenkonten –  müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie die Betroffenen umgehend informiert werden. Dies gilt für alle Unternehmen die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

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Zum §42a BDSG

Kein Ausverkauf von Gesundheitsdaten!

„Persönlichste Daten zur täglichen Lebensführung sollten Versicherungen nicht zur Verfügung gestellt werden, nur um einen Preisvorteil zu erhalten“, so Ulrich Lepper, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.
Nach Presseberichten planen große Versicherungen in Deutschland, Fitness, Ernährung und Lebensstil ihrer Kunden zu analysieren. Kunden könnten dazu Daten über eine App an ihre Versicherung übermitteln, um Gutscheine und Rabatte zu erhalten.

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Datenpanne bei Versicherungswirtschaft

Bestimmte Datensätze wurden von dem Hinweis- und Informationsdienst (HIS) der Versicherungswirtschaft nicht wie vorgeschrieben gelöscht. In der Versicherungsbranche ist es üblich, negative Einträge nach vier bzw. bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen nach zehn Jahren zu löschen. Dies wurde jedoch vom Versicherungs-Informationdienst versäumt. Der Informationsdienst HIS gilt in der Versicherungswirtschaft als „Schufa der Versicherungen“. Wer hier einen negativ Eintrag erhalten hat, kann von bestimmt Policen ausgeschlossen werden.

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Recht auf Sperrung von Suchergebnissen

Bei der 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 8. und 9. Oktober 2014 in Hamburg wurde der Beschluss gefasst, dass Betroffene sich direkt an die Suchmaschinenbetreiber wenden können, wenn ihre Namen zukünftig nicht mehr angezeigt werden sollen. Bestimmte Inhalte wie Presseartikel oder Artikel aus Wikipedia werden jedoch nicht gelöscht. Nur bei Eingabe eines bestimmten Personennamens sollen keine Ergebnisse dazu angezeigt werden. Der betroffene Inhalt bleibt mit allen anderen Suchbegriffen weiterhin frei zugänglich (nur bei Personen des öffentlichen Lebens hat der EuGH ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen).

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Datenpanne im Rathaus Rodgau

Eine interne Sicherheitslücke im Rathaus-Netzwerk wurde von der Fraktion „Zusammen mit Bürgern (ZmB)“ entdeckt. Dort konnten personenbezogenen Daten unter anderem zu Gehaltsüberweisungen, Unterlagen zu Strafanzeigen, Bankverbindungen sowie der gesamte E-Mailverkehr von nicht Befugten eingesehen werden. Die Panne wurde von der Stadtverwaltung eingeräumt und durch eine externen Firme behoben. Durch diese Datenpanne fordert die Fraktion einen jährlichen Datenschutzbericht der Stadt.

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