Achtung bei der Datenweitergabe an die Schufa!

Ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts München hat erneut den Fall der Datenweitergabe an die Schufa behandelt.

Ein großer internationaler Mobilfunkanbieter wurde verurteilt, weil dieser Kundendaten ohne deren Zustimmung an die Schufa weitergegeben hat. Diese Entscheidung könnte nun zu weiteren Entscheidungen der gleichen Art führen, eine mögliche Klagewelle ist nicht ausgeschlossen.

Denn es haben sich bereits zwei Kanzleien starkgemacht, für die Verbraucher:innen Schadensersatzklagen erheben zu wollen. Mehr als 100.000 Betroffene sollen sich bereits gemeldet haben, wie es heißt.

Bisherige Entscheidungen aus anderen vergleichbaren Fällen haben Schadensersatz in Höhe bis zu 5.000 € zugesprochen.

Entgegen der gerichtlichen Entscheidung und der Rechtsprechung hält der Mobilfunk Branchenverband die Datenübermittlung an die Schufa für zulässig. Begründet wird dies mit einer möglichen Betrugsprävention. Verbraucherverbände kritisieren die Weitergabe schon länger. Die Daten würden zulasten der Kunden gewertet und das Vorgehen sei intransparent. Diese Ansicht teilt insbesondere die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Das die Schufa datenschutzrechtlich mit Vorsicht zu genießen ist, ist nicht unbekannt. Seit 2021 ist gegen diese beim EuGH ein Verfahren anhängig. In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob der festgestellte Schufa Score über das Zustandekommen eines Vertrages entscheiden darf oder nicht.

Die weitere Entwicklung bleibt also nun abzuwarten.