Harmloser Bundestrojaner

Der vom Bundeskriminalamt selbst erstellt Bundestrojaner scheint zahlreiche Beschränkungen aufzuweisen. Die Ermittlungsbehörden kritisieren, dass der Trojaner nur auf Windows Systemen einsatzfähig ist. Mac OS X, Android, Linux oder mobile Betriebssysteme werden nicht unterstützt. Außerdem lassen sich Whatsapp und andere Mitteilungsplattformen damit nicht abhören. Ein sinnvoller Einsatz zur Ermittlung von Straftaten ist mit diesem Bundestrojaner offenbar nicht möglich.

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Onlineüberwachung eingeschränkt

Das Verfassungsgericht schränkt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes ein. Damit müssen sich künftig die Ermittler bei der Überwachung von Computern und Smartphones auf mehr Kontrolle einstellen. Das Bundesverfassungsgericht formulierte neue Auflagen für das BKA, das die Privatsphäre der digital Ausgespähten künftig besser schützen muss. So müsse eine unabhängige Einrichtung die Daten sichten und entscheiden, welche verwendet werden dürfen oder welche Daten für den Betroffenen zu persönlich sind.

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Online-Angebote der DuMont-Mediengruppe frei einsehbar

Bei der DuMont-Mediengruppe waren Passwörter, Mailadressen und Abonummern von tausenden Nutzern des Online-Angebotes frei einsehbar.
Der Kölner Verlag nahm daraufhin die Internetpräsenzen seiner Zeitungen, unter anderem Kölner Express, Kölnische Rundschau und Berliner Zeitung, vorübergehend offline. DuMont sieht sich nach eigenen Angaben als Opfer eines Hackerangriffs und erstattete Anzeige. Man habe inzwischen alle Passwörter gesperrt und zurückgesetzt.
Welt online zufolge hat DuMont einfachste Regeln zum Schutz der Nutzer nicht eingehalten. Die Daten waren nicht verschlüsselt, geschweige denn gegen Entschlüsselungsversuche gesichert, heißt es in dem Bericht. Auch die NRW-Datenschutzbehörde hat inzwischen Ermittlungen aufgenommen.

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