Verwendung von Piwik auf der Website – notwendige Hinweispflichten

Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Urteil vom 18.02.2014, 3-10 O 86/12) muss auf die Verwendung des Webanalyse-Tools Piwik hingewiesen werden.

Ein Hinweis zur Verwendung von Piwik muss auch dann erfolgen, wenn alle Anonymisierungsfunktionen eingeschaltet seien, so urteilten die Richter des Landgerichtes.

Sollte der Hinweis zu Beginn des Nutzungsvorganges auf den Einsatz der Trackingsoftware nicht erfolgt sein, könnte dies zur Folge haben, dass der Betreiber der Website von Wettbewerbern abgemahnt wird.

Fragen Sie im Zweifelsfalle Ihren Datenschutzbeauftragten.

Höhere Ausgaben für Datenschutz und IT-Sicherheit

Deutsche Unternehmen sehen sich durch Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität zunehmend bedroht. Dies hat zufolge, dass die Wirtschaft im Jahr 2015 ihre Ausgaben weiterhin in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz erhöhen werden. Diese Informationen gehen aus einer aktuellen Studie der NIFIS (Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V.) hervor.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier