Die Tochter eines vor einigen Jahren verstorbenen Ehepaares hatte sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos vom Grabstein ihrer Eltern wehren wollen. Auf dem Grabstein sind die Vor- und Zunamen beider Eltern eingraviert, und ein Verein für Ahnenforschung hatte ein Foto hiervon im Internet veröffentlicht.
Nach Auffassung des Amtsgerichtes Mettmann (Urteil vom 16.06.2015, Az. 25 C 384/15) ist die Klage der Tochter unbegründet.
Das Gericht war der Meinung, dass durch die Veröffentlichung der Fotografie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen nicht berührt würde. Ebenso habe auch keine Verletzung des Andenkens der Verstorbenen stattgefunden.
Das Gericht führte mit Bezug auf verschiedene Rechtsvorschriften weitere Gründe an, warum die Tochter die Beseitigung der Abbildung des Grabsteins mit den Namen der verstorbenen Eltern aus dem Internet nicht verlangen kann.
Französische Datenschutzaufsicht CNIL erteilt Facebook eine Rüge
Die französische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) hat bei Facebook die derzeitige Praxis der Datenerhebung und –sammlung beanstandet.
Facebook hole sich nicht das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer bei der Datenerhebung ein, so die Datenschutzaufsicht CNIL. Außerdem erfolge die Datenübertragung in die USA weiterhin auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens, obwohl dieses mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 6. Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde.
Die weitere Entwicklung hierzu und dem kürzlich vorgestellten Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor, dem „EU-US-Privacy Shield“, zum Datenaustausch zwischen der EU und der USA bleibt abzuwarten.
Online-Banking für Deutsche zu unsicher
Viele deutsche Internetnutzer verzichten aus Angst um ihre Sicherheit auf Online-Banking. 27 Prozent der Nutzer vermeiden es, Bankgeschäfte über das Internet abzuwickeln. In den übrigen EU-Ländern verzichten aus Sicherheitsbedenken nur 18 Prozent auf Online-Banking.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.heise.de/security/meldung/Deutsche-verzichten-wegen-Sicherheitsbedenken-oft-auf-Online-Banking-3097216.html
Eltern haften unter Umständen für ihre Kinder
Unter bestimmten Umständen haften Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder. Dieses Urteil bestätigte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) gegenüber dem Landgericht München I. In dem zu klärenden Fall wurde über den Anschluss eines Münchner Ehepaars ein Album in einer Onlinetauschbörse angeboten. Die Eltern weigerten sich auszusagen, welches ihrer drei Kinder die Musik hochgeladen hat und die Kinder nahmen ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Nach Ansicht des OLG und des Landgerichts München I reicht dies aber nicht aus, die Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten nebst Zinsen dem Kläger zu verweigern.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/internet/2016-01/urteil-musik-uploads-illegal-eltern-haften?xing_share=news
Deutsche haben kein Vertrauen bei privaten E-Mails
Viele Nutzer vermeiden es, private Inhalte in E-Mails und SMS zu verfassen. Aus Angst, dass Unbefugte den Inhalt lesen könnten, verzichten fast 56 Prozent der Deutschen auf digital verfasste private Nachrichten. Die meisten sehen durch die Erfassung von Daten und deren Auswertung mehr Nach- als Vorteile für sich. Der Datenschutz in Deutschland hat einen höheren Stellenwert erhalten als im europäischen Vergleich und wird besonders bei persönlichen Daten kritischer betrachtet.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenschutz-viele-deutsche-sorgen-sich-um-private-e-mails/12842392.html
Datenpanne bei Verwaltung
In der Verwaltung des Landkreises Goslar sind offenbar Hunderte vertrauliche Akten nicht fachgerecht entsorgt worden. Die Akten lagen auf dem Betriebsgelände einer Entsorgungsfirma offen im Altpapier. Auch Unterlagen zu kriminell gewordenen Jugendlichen, die von der Jugendgerichtshilfe des Kreises betreut wurden, befanden sich darunter. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Aktenvernichtung durch die Verwaltung nicht fachgerecht durchgeführt.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Landkreis-Goslar-unterlaeuft-Daten-Fauxpas,goslar422.html
Unzulässige Werbung für Facebook
Facebook steht mit seiner „Freunde-Finden“-Funktion in der Kritik. Facebook und andere Soziale Netzwerke dürfen, nach dem Urteil des Bundesgerichtshof, Nicht-Nutzern nicht einfach Einladungs-Mails schicken. Der BGH beurteilte die Funktion als belästigende Werbung, wenn der Empfänger dazu aufgefordert werde, sich bei Facebook zu registrieren.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-bgh-urteil-beschraenkt-freude-finden-funktion-a-1071925.html
Datenleck bei Kreditkarten entdeckt
Bei einem großen Kreditkarten-Dienstleister wurde ein enormes Datenleck entdeckt. Dennach gelangten vermutlich Kreditkartendaten an unbefugte Dritte. Die Commerzbank reagierte umgehend auf den Hinweis des Dienstleisters und informierte 15.000 Betroffene über die mögliche Gefahr. Weiterhin könnten von diesem Datenleck auch Kunden der Bahncard mit Kreditkartenfunktion betroffen sein, da diese Funktion ebenfalls von der Commerzbank gestellt wird.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/commerzbank-geldhaus-muss-15-000-kreditkarten-austauschen/12852278.html
Bewegungsprofile bei Fahrgästen
Die Ticket-Lesegeräte, mit denen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre Busse nach und nach ausrüsten wollen, schreiben die Zusteigedaten der Fahrgäste auf deren „Fahrcard“, der elektronischen Fahrkarte im Scheckkartenformat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Beim Auslesen der Daten von der VBB-Fahrcard lässt sich ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellen, weshalb die BVG die Geräte nun wieder abschalten muss.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.morgenpost.de/berlin/article206864655/Datenleck-bei-BVG-Technik-fuer-Fahrcard-wird-abgeschaltet.html
Internet-Nutzer erhalten ab 2018 mehr Rechte
Die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedsländer haben sich auf eine Reform des EU-Datenschutzes geeinigt. In allen 28 EU-Ländern gelten ab Anfang 2018 gleiche Datenschutzstandards. Internet-Nutzern werden mehr Rechte gegenüber Anbietern zugesichert. Die Nutzer erhalten unter anderem das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen. Internet-Konzerne wie Google, Facebook & Co müssen sich dann die Zustimmung zur Datennutzung ausdrücklich einholen und ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-einigung-auf-neue-eu-regeln-a-1068046.html
