Tor-Server in Frankreich beschlagnahmt.

Eine Spezialeinheit der französischen Polizei hat nach der WannaCry Attacke zahlreiche Tor-Server beschlagnahmt. Ein Tor-Netzwerk dient zur Anonymisierung von Verbindungsdaten und verschleiert die ursprüngliche IP-Adresse. Die Wanna-Cry-Ransomware nutzt einen Command-and-Control-Server (C&C-Server), der über das Tor-Netzwerk mit den Clients kommuniziert und sich dadurch verbreitet. Bisher sind weltweit 150 Länder von der Cyberattacke betroffen.

Mehr zum Thema lesen Sie hier:
https://www.golem.de/news/wanna-cry-mehrere-tor-server-in-frankreich-beschlagnahmt-1705-127905.html

Hinweise zur aktuellen Ransomware-Welle „WannaCry“

Am 12.05.2017 startete eine große Ransomware-Welle, welche bereits jetzt hunderttausende Windows-Systeme infiziert hat.

Die primäre Infektion erfolgt, nach aktuellen Informationen, über eine Phishing-Mail mit infiziertem Anhang oder Links.
Danach verbreitet sich der Schädling innerhalb des lokalen Netzwerkes über eine Lücke im Protokoll zur Dateifreigabe zwischen Windows-Systemen weiter.

Daher sind alle Windows Systeme im Netzwerk potenziell gefährdet!

Die ausgenutzte Lücke wurde in aktuellen Betriebssystemen bereits im März über das monatliche Sicherheitsqualitätsrollup Update geschlossen.

Als aktuelle Betriebssysteme gelten Windows 7, Windows 8.1, Windows 10, Windows Server 2008R2, Windows Server 2012R2 und Windows Server 2016

Die Infektion nahm derart große Ausmaße an, dass sich Microsoft dazu gezwungen sah Sicherheitsupdates auch für bereits abgekündigte Betriebssysteme bereit zu stellen.

Es steht also auch ein Sicherheitsupdate für Windows Server 2003, Windows XP und Windows 8 bereit (Windows 8.1 wird über das monatliche Update versorgt).

Diese Updates sollten so schnell wie möglich auf den oben genannten Systemen installiert werden!

Auch sollten Sie prüfen ob das Sicherheitsqualitätsrollup für März installiert wurde.

Weiter sollte man diesen Vorfall erneut als Weckruf sehen, die abgekündigten Systeme zeitnah durch aktuelle Betriebssysteme zu ersetzen.

Anbei eine Meldung von Microsoft mit Links zu den jeweiligen Updates:
https://blogs.technet.microsoft.com/msrc/2017/05/12/customer-guidance-for-wannacrypt-attacks/

Microsoft hat „sehr üble“ Windows-Lücke geschlossen

Laut Microsoft handelt es sich bei dem Fehler um eine Sicherheitslücke in Microsofts Malware Protection Engine, die den Nutzer eigentlich vor Schadsoftware schützen soll. Die Lücke erlaubt es Angreifern, Code auszuführen und die Kontrolle über ein System zu übernehmen. Ein von Microsoft bereits veröffentlichtes Update soll den Fehler beheben.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier:
http://t3n.de/news/google-forscher-luecke-windows-821310/amp/?xing_share=news

Totale Überwachung – Big Brother Awards für Datenkraken

Datensammler, die durch „hervorragend“ Leistungen im negativen Sinne sich einen Namen gemacht haben, werden auch in diesem Jahr mit dem Big Brother Award ausgezeichnet. Unter den „Preisträgern“ befindet sich die Bundeswehr, der Islamverband Ditib sowie die sogenannten Personal Tracker.

Hier finden Sie den ausführlichen Bericht zum Thema:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-05/big-brother-awards-2017-bitkom-personal-tracker-ditib
Weitere „Preisträger“ finden Sie hier
https://bigbrotherawards.de/2017

Konton von Bankkunden abgeräumt

Durch eine seit zwei Jahren bekannten Sicherheitslücke im Mobilfunknetz, ist es Hackern gelungen, Konten von deutschen Bankkunden abzuräumen.
Durch Phising-E-Mails gelangten Kriminelle an die notwendigen Daten wie Kontonummer, Passwort und Mobilfunknummer. Anschließend konnten die Hacker durch eine Sicherheitslücke in einem internen Netzwerk der Telekommunikationsanbietern eine Rufumleitung einrichten und die mTans somit umleiten. Noch ist nicht bekannt, wie viele deutsche Kunden durch diese Angriffe betroffen sind.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.rp-online.de/digitales/smartphones/zweistufiger-cyberangriff-auf-konten-von-bankkunden-aid-1.6793835

Streaming-Nutzer aufgepasst!

Internetnutzer, die sich Filme oder Sportübertragungen auf illegalen Streamingportalen ansehen, durften sich bislang in einer rechtlichen Grauzone sicher fühlen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte sich dies nun ändern.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen multimedialen Medienabspieler namens „filmspeler“, der von einem niederländischen Anbieter vertrieben wird. Der Anbieter hatte insbesondere die Möglichkeit beworben, mithilfe der auf dem Gerät installierten Programme auch illegale, eigentlich kostenpflichtige Streams zu empfangen.

Der EuGH hat sich nun der Argumentation der Kläger angeschlossen und nicht nur entschieden, dass bereits der Verkauf des „filmspeler“ eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der EU-Urheberrechtsrichtlinie darstellt und somit illegal sein kann. Der EuGH hat nämlich auch verkündet, dass Erwerber des „filmspeler“ sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage Zugang zu nicht zugelassenen Angeboten verschaffen und deren Handlungen somit nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen sind. Auch die nur vorübergehende Speicherung der illegalen Medien im Arbeitsspeicher sei vom Urheberrecht geschützt. Im Klartext: Nutzer dieses Medienabspielers können sich strafbar machen.

Mehrere Experten schätzen bereits, dass dieses Urteil verallgemeinerungsfähig ist auf sämtliche Nutzer illegaler Streaming-Websites und -Dienste.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-streamen-101.html

Verwendung von Google Analytics auf der Website

Die Verwendung von Google Analytics auf der Website bedarf einiger Vorkehrungen, wozu auch der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung gehört.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, der bisher federführend in Bezug auf notwendige Arbeiten bei Verwendung von Google Analytics auf der Website war, hat sich erneut mit der Prüfung von Google Analytics befasst.

Ein neues Hinweisblatt zur Verwendung von Google Analytics kann auf der Website des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten heruntergeladen werden.
(www.datenschutz-hamburg.de)

Die Prüfung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bezog sich in erster Linie auf eine Klausel im Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, die auf das Safe-Harbor-Abkommen verwies, was mit Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 außer Kraft gesetzt wurde.
Google hat sich zwischenzeitlich nach dem Privacy Shield zertifizieren lassen und seinen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geändert.

Es ist zu erwarten, dass sich bei In-Kraft-Treten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018 erneut Änderungen hinsichtlich der Verwendung von Google Analytics ergeben werden.

Webseiten-Betreiber sollten dies im Auge behalten.

7. Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht

Das Bayerische Landesamt hat seinen 7. Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2015/2016 veröffentlicht. Auffallend sei – so das Landesamt – dass es deutlich mehr Beschwerden, Bußgeldverfahren und Datenpannen als im Berichtszeitraum 2013/2014 gab.

Bei den vorliegenden Beschwerden liegt das Thema „Videoüberwachung“ an erster Stelle. Daneben werden als zweihäufigste Gründe für Beschwerden Internet, Werbung und Adresshandel genannt.

Zu verhängten Bußgeldern werden in dem Bericht u.a. als Fallbeispiele genannt: unzureichender Vertrag nach § 11 Abs. 2 BDSG, nachhaltig mangelhafte Erteilung bei Auskunftsansprüchen, unzulässige Übermittlung von personenbezogenen Daten, unzulässige KFZ-Halterabfrage durch eine Rechtsanwältin, unzulässige Übermittlung von Kontoständen an Dritte und Datenschutzverstößen bei Werbung.

Der Bericht kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht eingesehen und heruntergeladen werden.

(www.lda.bayern.de)

Infoveranstaltungen der GINDAT zur DSGVO

Die GINDAT lädt ihre Kunden, die ihren Datenschutzbeauftragten über GINDAT bestellen, zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO ein.

Gesonderte Einladungen mit weiterführenden Informationen hierzu werden in Kürze verschickt.

Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen WhatsApp

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat jetzt vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht.

WhatsApp hatte bei der Übernahme durch Facebook im Jahr 2014 beteuert, dass keine Daten zwischen den beiden Diensten ausgetauscht würden. Im August 2016 aktualisierte WhatsApp jedoch seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, nach der Verbraucher dem Unternehmen das Recht einräumen, regelmäßig Daten wie Telefonnummern und Nutzungsdauer an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben und auszuwerten.

Dabei werden nicht nur personenbezogene Daten des Verbrauchers übermittelt, sondern auch Kontakte im Telefonbuch des Benutzers, unabhängig davon, ob die Kontakte einen Facebook- oder WhatsApp-Account besitzen.

Die Verbraucherschützer wollen WhatsApp mit der Klage dazu zwingen, die weitergeleiteten Daten zu löschen sowie acht beanstandete Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu entfernen.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/digital/handy/wegen-datenweitergabe-an-facebook-verbraucherschuetzer-verklagen-whatsapp_id_6564572.html

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