E-Rechnung, KI und NIS2: Warum 2027 auch ein datenschutzrechtlicher Wendepunkt wird

Die Einführung der E-Rechnung wird häufig als steuerrechtliches Digitalisierungsprojekt wahrgenommen. Tatsächlich steht Unternehmen jedoch ein deutlich umfassenderer Transformationsprozess bevor. Mit den kommenden E-Rechnungspflichten, den Anforderungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) und den neuen Cybersicherheitsvorgaben aus NIS2 verdichten sich regulatorische Anforderungen, die unmittelbar die Verarbeitung, Sicherheit und Nachweisbarkeit von Daten betreffen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht geht es dabei längst nicht mehr nur um die Frage, wie Rechnungen erstellt werden. Vielmehr rücken Datenqualität, Informationssicherheit, Governance-Strukturen und die Rechenschaftspflicht der Unternehmen in den Mittelpunkt.
E-Rechnungen verarbeiten personenbezogene Daten
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ihre inländischen B2B-Rechnungen grundsätzlich als strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Ab 2028 gilt diese Verpflichtung nahezu flächendeckend.
Auch wenn die Regelungen steuerrechtlich motiviert sind, enthalten Rechnungen regelmäßig personenbezogene Daten – etwa Namen von Ansprechpartnern, dienstliche Kontaktdaten, Kundennummern oder projektbezogene Informationen. Die Einführung elektronischer Rechnungsprozesse führt daher zwangsläufig zu einer stärkeren Digitalisierung und Vernetzung von Datenflüssen innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
Datenschutzrechtlich stellt sich damit die Frage, ob die eingesetzten Systeme und Prozesse den Anforderungen der DSGVO an Sicherheit, Transparenz und Nachweisbarkeit gerecht werden.
Die E-Rechnung ist kein PDF-Projekt
Viele Unternehmen konzentrieren sich derzeit auf die technische Umsetzung des Rechnungsformats. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch in den dahinterstehenden Daten- und Verarbeitungsprozessen.
Eine rechtskonforme E-Rechnung erfordert unter anderem:

  • strukturierte und maschinenlesbare Rechnungsdaten,
  • nachvollziehbare Verarbeitungs- und Freigabeprozesse,
  • revisionssichere Archivierung,
  • dokumentierte Änderungen und Versionsstände,
  • belastbare Nachweise über Integrität und Authentizität,
  • angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.

Damit geraten ERP-Systeme, Buchhaltungsplattformen, Dokumentenmanagementsysteme und Archivlösungen nicht nur aus steuerrechtlicher, sondern auch aus datenschutzrechtlicher Sicht in den Fokus.
Rechenschaftspflicht und Dokumentation gewinnen an Bedeutung
Ein zentrales Prinzip der DSGVO ist die Rechenschaftspflicht. Unternehmen müssen nicht nur datenschutzkonform handeln, sondern dies gegenüber Aufsichtsbehörden auch nachweisen können.
Genau dieser Gedanke findet sich zunehmend auch in anderen Regulierungsbereichen wieder. Sowohl die E-Rechnung als auch die KI-Verordnung verlangen nachvollziehbare Prozesse, dokumentierte Entscheidungen und belastbare Nachweise über die Qualität und Integrität der zugrunde liegenden Daten.
Besonders relevant wird dies für Unternehmen, die bereits KI-Systeme zur Dokumentenverarbeitung, Rechnungsprüfung, Betrugserkennung oder Workflow-Automatisierung einsetzen. Die Qualität der verwendeten Daten, die Transparenz automatisierter Entscheidungen sowie die Dokumentation der eingesetzten Systeme werden künftig nicht mehr isoliert betrachtet werden können.
Datenschutz-, KI- und Compliance-Governance wachsen damit zunehmend zusammen.
NIS2 und Datenschutz: Informationssicherheit wird zum gemeinsamen Nenner
Parallel zur Einführung der E-Rechnung verschärfen sich die Anforderungen an die Cybersicherheit. Die NIS2-Richtlinie verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur Einführung umfassender Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen.
Aus Sicht des Datenschutzes ist dies besonders relevant, da die Sicherheit der Verarbeitung bereits heute zu den zentralen Anforderungen der DSGVO gehört.
Zu den künftig noch stärker in den Fokus rückenden Maßnahmen gehören insbesondere:

  • Risikomanagement für IT-Systeme und Geschäftsprozesse,
  • sichere Übertragung und Speicherung sensibler Daten,
  • Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte,
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge,
  • Incident-Response- und Notfallprozesse,
  • Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle.

Die regulatorische Perspektive verschiebt sich damit zunehmend von der Frage, ob ein Prozess funktioniert, hin zur Frage, ob Unternehmen jederzeit nachweisen können, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt und Verarbeitungsvorgänge kontrolliert werden.
Neue Risiken durch vernetzte Datenflüsse
Die Einführung strukturierter E-Rechnungen erhöht regelmäßig die Zahl der Schnittstellen zwischen Unternehmen, Dienstleistern und öffentlichen Plattformen. Dienste wie bspw. PEPPOL fördern zwar die Interoperabilität, erweitern aber zugleich die technischen Datenflüsse.
PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) ist ein von der Non-Profit-Organisation OpenPeppol betriebenes internationales Netzwerk sowie ein Satz technischer Standards für den sicheren und automatisierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente. Ursprünglich für die öffentliche Beschaffung entwickelt, hat sich PEPPOL inzwischen als europaweit und zunehmend auch international genutzte Infrastruktur für den elektronischen Dokumentenaustausch etabliert. Über das Netzwerk können Unternehmen und Behörden E-Rechnungen sowie weitere Dokumente wie Bestellungen oder Lieferscheine medienbruchfrei und interoperabel zwischen unterschiedlichen IT- und ERP-Systemen austauschen. Im Gegensatz zum Versand per E-Mail ermöglicht PEPPOL eine direkte Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M), wodurch auch große Mengen an Dokumenten automatisiert verarbeitet werden können. Einheitliche Spezifikationen (Peppol Business Interoperability Specifications – BIS) sorgen dafür, dass Dokumente unabhängig von den eingesetzten Softwarelösungen in einem standardisierten Format erstellt, übertragen und verarbeitet werden können. Dies erhöht nicht nur die Effizienz und reduziert Fehlerquellen, sondern verbessert auch die Nachvollziehbarkeit der Prozesse sowie die Sicherheit der Datenübertragung. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung gewinnt PEPPOL als interoperabler und zukunftssicherer Übertragungskanal zunehmend an Bedeutung und bildet eine technische Grundlage für den digitalen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. PEPPOL ist jedoch nicht der einzige Übertragungsweg für E-Rechnungen. Für den Versand stehen – je nach Empfänger – verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen,

  • welche personenbezogenen Daten über welche Systeme verarbeitet werden,
  • welche Dienstleister eingebunden sind,
  • ob Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind,
  • wie lange Daten gespeichert werden,
  • und ob bestehende Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie Löschkonzepte angepasst werden müssen.

Die Einführung der E-Rechnung kann somit Anlass sein, bestehende Datenschutz- und Informationssicherheitsstrukturen insgesamt zu überprüfen.
Handlungsempfehlungen für Datenschutzverantwortliche
Datenschutzbeauftragte und Compliance-Verantwortliche sollten die Einführung der E-Rechnung nicht als isoliertes Finanzprojekt betrachten. Sinnvoll ist vielmehr ein ganzheitlicher Blick auf die zugrunde liegenden Datenverarbeitungen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen:

  • die Analyse der betroffenen Verarbeitungstätigkeiten,
  • die Überprüfung eingesetzter Dienstleister und Auftragsverarbeitungsverhältnisse,
  • die Aktualisierung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten,
  • die Abstimmung von Datenschutz-, KI- und Informationssicherheits-Governance,
  • die Überprüfung von Archivierungs- und Löschkonzepten,
  • die Bewertung bestehender Sicherheitsmaßnahmen,
  • die Etablierung belastbarer Melde- und Incident-Response-Prozesse.

Fazit
Die E-Rechnung ist weit mehr als ein neues Rechnungsformat. Sie führt zu einer stärkeren Digitalisierung und Vernetzung geschäftlicher Datenflüsse und berührt damit zentrale Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.
Mit dem zeitgleichen Inkrafttreten weiterer Regulierungen wie dem AI Act und NIS2 steigt der Druck auf Unternehmen, Datenverarbeitung, Dokumentation und Sicherheitsmaßnahmen ganzheitlich zu organisieren. Wer die Einführung der E-Rechnung frühzeitig mit Datenschutz- und Governance-Prozessen verzahnt, schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern stärkt auch die digitale Resilienz des Unternehmens.Governance gemeinsam betrachten, schaffen die Grundlage für die nächste Phase der digitalen Regulierung.

Großer Systemausfall bei CrowdStrike: Zahlreiche Unternehmen weltweit betroffen

Am Freitag erlebte das Cybersicherheitsunternehmen CrowdStrike einen erheblichen Systemausfall, der Organisationen rund um den Globus lahmlegte. Der Ausfall wurde wohl nach jetziger Erkenntnis durch Probleme mit einem kürzlich veröffentlichten Update verursacht.

Ein weit verbreiteter Fehler im Windows-System führte dazu, dass Computersysteme von Notdiensten, Banken, Flughäfen und anderen wichtigen Einrichtungen nicht mehr funktionierten. Betroffen waren unter anderen Fluggesellschaften sowie die Flughäfen, die teilweise ihren Betrieb einstellen mussten. Auch Microsoft meldete Ausfälle in Teilen seiner Azure-Cloud. Der Finanzsektor blieb ebenfalls nicht verschont, und mehrere Banken waren betroffen. Auch Infrastruktureinrichtungen wie Tankstellen sowie der Öl- und Gashandel erleben erhebliche Störungen. Sogar der Notruf in New York war von dem Ausfall betroffen.

Berichten zufolge ließen sich viele Windows-Rechner nicht mehr starten, wobei das Problem anscheinend auf die Software des Cybersicherheitsunternehmens CrowdStrike zurückzuführen ist.

CrowdStrike arbeitet nach eigenen Aussagen intensiv daran, das problematische Update weltweit zurückzunehmen. „CrowdStrike ist sich der Berichte über Abstürze auf Windows-Systemen im Zusammenhang mit dem Falcon Sensor bewusst“, erklärte das Unternehmen in einer Nachricht.

Zurzeit wird wohl davon ausgegangen, dass alle Unternehmen, die die Versionen 7.15 und 7.16 einsetzen, von dem Ausfall betroffen sind, während Version 7.17 offenbar keine Probleme bereitet.

Ein offizielles Advisory von CrowdStrike zu diesen Erkenntnissen steht noch aus. Der CrowdStrike-Support bietet aber anscheinend einen Workaround an, bei dem Benutzer das Problem beheben können, indem sie Windows im abgesicherten Modus oder in der Windows-Wiederherstellungsumgebung starten und eine Datei namens ‚C-00000291*.sys‘ löschen.

Einen entsprechenden Workaround finden Sie auch bei Amazon: https://health.aws.amazon.com/health/status

Die Bedeutung regelmäßiger Software-Updates wird durch diesen Vorfall deutlich, obwohl dies ein extremes Beispiel ist.

Quelle:  https://www.it-daily.net/shortnews/crowdstrike-ausfall-legt-firmensysteme-weltweit-lahm

Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox und SeaMonkey

Mozilla schließt zwei Schwachstellen, durch die ein Angreifer aus dem Internet Sicherheitsvorkehrungen umgehen und beliebige Befehle auf Ihrem System ausführen kann. Insbesondere über die Befehlsausführung kann ein Angreifer auf Ihrem System Schaden anrichten, darum sollte das Sicherheitsupdate zügig installiert werden. Für die Linux Distributionen Debian und Ubuntu sind ebenfalls Sicherheitsupdates verfügbar.

Einen ausführlicheren Artikel finden Sie hier: https://www.it-sicherheit.de

„Freak“-Angriff nun doch über mehrere Systeme möglich

Zuerst hat es nur den Safari-Browser von Apple und Smartphones mit Google Android-Systeme betroffen. Wie aber am Donnerstag bekannt wurde, betrifft Freak auch Microsoft Windows 7 und 8.1 Versionen. Freak (Factoring Attack on RSA-EXPORT Keys) könnte es Angreifern ermöglichen, geschützten Datenverkehr zu entschlüsseln, sobald mit einem bestimmten Browser von einem bestimmen Computersystem bestimmte Websites aufgerufen werden. Microsoft untersucht das Problem und versucht kurzfristig eine Lösung anzubieten.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.handelsblatt.com

Grobe Datenpanne im Jobcenter

Wer Hartz IV beantragen muss, ist gezwungen sensible Daten über sich preiszugeben. Angaben zu Vermögen, Schulden, Einkünfte und sogar familiäre Verhältnisse müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. Daher gehen die Kunden davon aus, dass ihre Daten sensibel behandelt werden und nur ein bestimmter Personenkreis Einblicke in die Daten gewährt wird. Soweit die Theorie. Im Jobcenter Rheine (NRW) wurde der Datenschutz nicht ganz genau genommen. Laut „bild.de“ wurden Kundenakten mit eben diesen sensiblen Daten in einem Container eines Einkaufszentrums gefunden. Offensichtlich hat hier ein Mitarbeiter die Daten nicht vorher, wie nach Anweisung, geschreddert sondern einfach im Papiercontainer entsorgt.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.bild.de

Dashcam-Aufnahmen sind nicht als Beweismittel zugelassen

Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei.

Das Gericht führte unter anderem hierzu aus:
„Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“

Das ausführliche Urteil finden Sie hier: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Vielen Jugendlichen ist „Datenschutz“ ein Fremdwort

Die Medienkompetenz vieler Schüler lässt sehr zu wünschen übrig. Persönliche Daten werden vielfach freizügig preisgegeben, ohne zu wissen, was mit den eigenen Daten geschieht. Auf Facebook werden Fotos veröffentlicht, bei WhatsApp Nachrichten ausgetauscht und bei Twitter der aktuelle Staus preisgegeben. So kann jeder verfolgen, wie der Tagesablauf einer bestimmten Person aussieht. Wie man sich jedoch wirkungsvoll schützen kann, ist den wenigsten Schülern klar. Ihnen fehlt die entsprechende Medienkompetenz, die eigentlich im integrativen Unterricht vermittelt werden sollte.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.heise.de

Permanente Überwachung über WhatsApp möglich!

Das Open-Source-Tool WhatsSpy macht möglich, was WhatsApp-Nutzer gar nicht mögen. Mit diesem kleinen Tool kann eine permanente Überwachung der Nutzer eingerichtet werden.  Aber selbst ohne ein besonders Tool kann die Überwachung durchgeführt werden. Denn die Datenschutz-Optionen bieten kaum Schutz um seinen Status zu verbergen. Der Messenger verrät immer, wer wann zuletzt online war.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier: http://www.heise

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