De-Mail-Gesetz

Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 2010 den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten beschlossen.
Per De-Mail sollen ab 2011 Dokumente und Nachrichten vertraulich und sicher über das Internet versendet werden. Das Gesetz soll hierfür den vertrauenswürdigen Rahmen schaffen. De-Mail-Anbieter benötigen zum Betreiben des Dienstes eine Zulassung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.