Verwalter einer Miteigentümergemeinschaft erhält ein Bußgeld i.H.v Bußgeld 1.500 EUR

Die nationale Datenkommission in Luxemburg erhielt zwei Beschwerden gegen eine Gesellschaft in ihrer Funktion als Verwalter einer Miteigentümergemeinschaft. Gerügt wurde die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne Genehmigung und ohne angemessene Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen an Dritte weitergegeben habe, sowie Nichteinhaltung des Rechts auf Information und Zugang zu ihren Daten.

Die Behörde stellte die gerügten Verstöße gegen Art. 5 I DSGVO Art. 6 I DSGVO sowie gegen die Verpflichtungen aus Art. 12 und 15 DSGVO fest und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1.500 EUR gegen den Datenverantwortlichen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://cnpd.public.lu/content/dam/cnpd/fr/decisions-avis/2023/dlibration-18-fr-2022-du-13-dcembre-2022.pdf

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