Datenpannen

Neuerliche Datenpannen veranlassen uns, auf die Dringlichkeit der Sicherstellung der laut Bundesdatenschutzgesetz BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (häufig als TOM bezeichnet) hinzuweisen.

Wenn es zu einer Datenpanne gekommen ist – unabhängig von der Ausprägung – sollten Sie Ihren Datenschutzbeauftragten sofort informieren, damit er zusammen mit dem Unternehmen den Sachverhalt einschätzen und Maßnahmen ergreifen kann.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Bedienfreundlichkeit dieser Seiten zu verbessern. Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass in diesem Fall Cookies verwendet werden.

Zur Datenschutzerklärung