Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) seit dem 1. Januar in Kraft

Seit dem 1. Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, vollständig in Kraft getreten. Durch das umstrittene Gesetz sollen „offensichtlich rechtswidriger Inhalte“ schnellstmöglich aus dem Netz entfernen werden. Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. sind ab jetzt gesetzlich Verpflichtet, Inhalte wie Hasskommentare, Volksverhetzung oder Bedrohung innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Die Netzwerke bieten hierfür ihren Nutzern ein Formular an, in dem sie angeben müssen, aus welchem Grund und welcher Tatbestand erfüllt ist, um einen Beitrag zu entfernen.

Kritik zu dem neuen Gesetz kommt von vielen Seiten. So sehen einige die Meinungsfreiheit in Gefahr während andere von Zensur sprechen. Da für die Netzwerke ein hohes Bußgeld droht, könnte dies zu übermäßigen Löschaktionen führen. Weiterhin werden Aufgaben, die eigentlich ein Richter auf Rechtswidrigkeit prüfen müsste, an die betroffenen Unternehmen abgegeben.

Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.golem.de/news/netzwerkdurchsetzungsgesetz-das-grosse-loeschen-kann-beginnen-1801-131910.amp.html?xing_share=news