Erfolg für den Datenschutz

Der Software-Riese Microsoft hat vor einem amerikanischen Gericht einen großen Erfolg für seine Kunden erzielen können. Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden keinen Zugriff auf gespeicherte Kundendaten erhalten dürfen, wenn sich die Server außerhalb der USA befinden. Damit stellten die Richter fest, dass Daten den Gesetzen des jeweiligen Landes unterliegen, in dem diese physisch gespeichert sind. Dies gilt auch, wenn die betreffende Firma eine Tochter eines US-Konzerns ist.

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