{"id":748,"date":"2014-05-22T13:52:57","date_gmt":"2014-05-22T13:52:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=748"},"modified":"2014-05-22T13:52:57","modified_gmt":"2014-05-22T13:52:57","slug":"fur-den-online-handel-gilt-ab-dem-13-06-2014-das-neue-verbraucherrecht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=748","title":{"rendered":"F\u00fcr den Online-Handel gilt ab dem 13.06.2014 das neue Verbraucherrecht"},"content":{"rendered":"<p>Ab 13.06.2014 tritt das neue Verbraucherrecht des BGB in Kraft, und zwar ohne \u00dcbergangsfrist. Von den Neuregelungen ist insbesondere der Handel im Internet betroffen. Web-Shops m\u00fcssen insbesondere ihre AGB und Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen.<\/p>\n<p><strong>Widerrufsfrist und -beginn<\/strong><\/p>\n<p>Die Widerrufsfrist des Verbrauchers dauert nunmehr generell 14 Tage. Die Frist beginnt nicht bereits zu laufen, wenn die Ware kommentarlos zur\u00fcckgeschickt wird. Vielmehr muss der Widerruf ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt werden &#8211; es sei denn, das Unternehmen und der Verbraucher haben etwas anderes vereinbart. Rechtliche Schwierigkeiten in der Praxis d\u00fcrfte die Bestimmung des Fristbeginns hinsichtlich der Bestellung mehrerer Waren sowie der Lieferung einer Ware in mehreren Teillieferungen bereiten.<\/p>\n<p><strong>Form des Widerrufs und Widerrufsformular<\/strong><\/p>\n<p>Ein m\u00fcndlich erkl\u00e4rter Widerruf reicht aus; das bisherige Schriftformerfordernis entf\u00e4llt. Noch vor der Abgabe der Vertragserkl\u00e4rung muss dem Verbraucher ein Widerrufsformular zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Best\u00e4tigung des Widerrufs<\/strong><\/p>\n<p>Der Online-H\u00e4ndler muss den Zugang des Widerrufs unverz\u00fcglich best\u00e4tigen (\u00a7 356 BGB); insofern gen\u00fcgt eine E-Mail.<\/p>\n<p><strong>Kosten der R\u00fccksendung<\/strong><\/p>\n<p>Der Verbraucher tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich die Kosten f\u00fcr die Warenr\u00fccksendung, aber nur wenn er \u00fcber die R\u00fccksendungskosten unterrichtet wurde. Ihre freiwillige \u00dcbernahme bleibt dem Online-H\u00e4ndler freilich unbenommen. Zu beachten ist, dass der Online-H\u00e4ndler in Bezug auf nicht-paketversandf\u00e4hige Ware den Verbraucher \u00fcber die anfallenden Transportkosten bereits in der Widerrufsbelehrung informieren muss.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcckzahlungsfrist <\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 13.06.2014 gelten auch Neuregelungen f\u00fcr die Leistungsr\u00fcckabwicklung (\u00a7 357 BGB). Der Unternehmer muss 14 Tage nach Zugang des Widerrufs den Kaufpreis zur\u00fcckerstatten. Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht bleibt dem Unternehmer so lange erhalten, bis der Verbraucher den R\u00fcckversand der Ware nachweist.<\/p>\n<p><strong>Wertersatz<\/strong><\/p>\n<p>Eine weitere Gesetzes\u00e4nderung bezieht sich auf die Regelungen zum Wertersatz. Die Wertersatzpflicht trifft den Verbraucher nur, wenn der Wertverlust der Widerrufsware auf einen Umgang mit der Ware zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, der Eigenschaft und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.<\/p>\n<p><strong>Widerrufsbelehrung<\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dferdem muss der Verbraucher ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber das Widerrufsrecht belehrt werden, und zwar in der Regel vor Vertragsschluss. In bestimmten Konstellationen k\u00f6nnen sich bei der rechtskonformen Formulierung der Widerrufsbelehrung Schwierigkeiten ergeben, etwa wenn die einheitlich bestellte Ware nicht einheitlich verschickt wird oder wenn es sich um nicht-paketversandf\u00e4hige Ware handelt. In derartigen Konstellationen muss das Muster f\u00fcr die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular (s. Anlage zu Art. 246a EGBGB) auf die besonderen Umst\u00e4nde des konkreten Falls angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>Pflichtinformationen<\/strong><\/p>\n<p>Die geforderten Pflichtinformationen f\u00fcr die Online-H\u00e4ndler ab dem 13.06.2014 gehen weit \u00fcber die bisherigen gesetzlichen Vorgaben hinaus. Dazu z\u00e4hlen im Wesentlichen:<\/p>\n<ul>\n<li>Informationen \u00fcber Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen einschlie\u00dflich der Lieferfrist;<\/li>\n<li>das Bestehen eines gesetzlichen M\u00e4ngelhaftungsrechts;<\/li>\n<li>Funktionsweise und Interoperabilit\u00e4t digitaler Inhalte;<\/li>\n<li>verf\u00fcgbare au\u00dfergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Garantieregelungen<\/strong><\/p>\n<p>Ab dem 13.06.2014 gelten auch andere Garantieregelungen. Neu ist, dass auch im Web-Shop \u00fcber Umfang, Art und Bedingung der Garantie informiert werden muss, jedenfalls wenn mit einer Garantie geworben wird. Die Unterrichtung muss vor Abgabe der Willenserkl\u00e4rung erfolgen. Deshalb m\u00fcssen die Garantieregelungen auf der Website platziert werden. Nach Vertragsschluss muss der Unternehmer die Garantiebedingungen mit der Best\u00e4tigung des Vertrages, sp\u00e4testens bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung begonnen wird, dem Verbraucher zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 13.06.2014 tritt das neue Verbraucherrecht des BGB in Kraft, und zwar ohne \u00dcbergangsfrist. Von den Neuregelungen ist insbesondere der Handel im Internet betroffen. Web-Shops m\u00fcssen insbesondere ihre AGB und Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen. Widerrufsfrist und -beginn Die Widerrufsfrist des Verbrauchers dauert nunmehr generell 14 Tage. 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