{"id":560,"date":"2013-12-13T11:23:04","date_gmt":"2013-12-13T11:23:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=560"},"modified":"2013-12-13T11:23:04","modified_gmt":"2013-12-13T11:23:04","slug":"schmerzensgeld-fur-videouberwachung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=560","title":{"rendered":"Schmerzensgeld f\u00fcr Video\u00fcberwachung"},"content":{"rendered":"<p>In einer Weberei kommt es anscheinend zu Diebst\u00e4hlen. In der Produktionshalle der Weberei wird deshalb Ende 2011 eine Videokamera installiert und Anfang 2012 in Betrieb genommen. Die Kamera erfasst folgende Bereiche: Den Eingangsbereich, den Gang quer durch die Halle und eine Produktionsmaschine an der ein Weber arbeitet.<br \/>\nNun scheint der Grund der Inbetriebnahme der Kamera nicht ganz eindeutig zu sein. Einerseits\u00a0 erkl\u00e4rt der Arbeitgeber, in der Produktionshalle seien Diebst\u00e4hle vorgekommen. Unter anderem sei eine Webmaschine mit dem Gewicht von fast zwei Tonnen abhanden gekommen. Gegen\u00fcber dem Landesarbeitsgericht behauptet er allerdings, dass sich bei einer Inventur herausgestellt h\u00e4tte, dass einige Gegenst\u00e4nde nicht mehr aufzufinden seien und deshalb die Kamera aufgestellt worden sei.<\/p>\n<p><strong>Widerspr\u00fcchliche Darstellung<\/strong><br \/>\nDie Widerspr\u00fcchlichkeit bez\u00fcglich der gestohlenen Gegenst\u00e4nde kreidet ihm das Landesarbeitsgericht Mainz an. Au\u00dferdem, dass er zun\u00e4chst behauptete, er habe die Mitarbeiter nicht als Diebe verd\u00e4chtigt. Deshalb habe sich die \u00dcberwachung auch nicht gegen die Arbeitnehmer gerichtet. Andererseits stellte er es jedoch so dar, dass gerade deren \u00dcberwachung weitere Diebst\u00e4hle h\u00e4tte verhindern sollen.<br \/>\nDas Gericht ist der Meinung, es h\u00e4tte gereicht, nur den Eingangsbereich zu \u00fcberwachen, denn\u00a0 eine Webmaschine mit dem Gewicht von fast zwei Tonnen h\u00e4tte mindestens den Eingang passieren m\u00fcssen.<br \/>\nDie Video\u00fcberwachung ist nach Ansicht des Gerichts eindeutig rechtswidrig. Die allgemeine Bef\u00fcrchtung, es k\u00f6nnte zu Diebst\u00e4hlen kommen, rechtfertigt es nicht, den Arbeitnehmer mit der Kamera zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p><strong>Der Weber m\u00f6chte Schmerzensgeld<\/strong><br \/>\nAllein diese Feststellung erscheint dem Weber nicht ausreichend. Er fordert von seinem (inzwischen ehemaligen) Arbeitgeber ein Schmerzensgeld, da er sich in seinen Pers\u00f6nlichkeitsrechten verletzt sieht. Das Gericht h\u00e4lt ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 650 Euro f\u00fcr angemessen.<\/p>\n<p>Der Betrag von 650 Euro wirkt vielleicht nicht allzu hoch. Unter Umst\u00e4nden sieht dies aber aus Sicht des Arbeitgebers anders aus. Denn ein weiterer Mitarbeiter des Unternehmens, der an einer anderen Maschine gearbeitet hatte, erhielt in einem parallelen Verfahren ein Schmerzensgeld von 850 Euro.<br \/>\nNach der Addition beider Betr\u00e4ge kann man nicht behaupten, der Einsatz der Videokamera sei f\u00fcr den Arbeitgeber risikolos. Wenn sich mehrere Arbeitnehmer von der Videokamera beeintr\u00e4chtigt f\u00fchlen, k\u00f6nnen alle das Schmerzensgeld fordern.<\/p>\n<p>Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 23 Mai 2013 ist hier zu finden: &lt;a href=&quot;Schmerzensgeld f\u00fcr Video\u00fcberwachung In einer Weberei kommt es anscheinend zu Diebst\u00e4hlen. In der Produktionshalle der Weberei wird deshalb Ende 2011 eine Videokamera installiert und Anfang 2012 in Betrieb genommen. Die Kamera erfasst folgende Bereiche: Den Eingangsbereich, den Gang quer durch die Halle und eine Produktionsmaschine an der ein Weber arbeitet.  Nun scheint der Grund der Inbetriebnahme der Kamera nicht ganz eindeutig zu sein. Einerseits  erkl\u00e4rt der Arbeitgeber, in der Produktionshalle seien Diebst\u00e4hle vorgekommen. Unter anderem sei eine Webmaschine mit dem Gewicht von fast zwei Tonnen abhanden gekommen. Gegen\u00fcber dem Landesarbeitsgericht behauptet er allerdings, dass sich bei einer Inventur herausgestellt h\u00e4tte, dass einige Gegenst\u00e4nde nicht mehr aufzufinden seien und deshalb die Kamera aufgestellt worden sei.   Widerspr\u00fcchliche Darstellung Die Widerspr\u00fcchlichkeit bez\u00fcglich der gestohlenen Gegenst\u00e4nde kreidet ihm das Landesarbeitsgericht Mainz an. Au\u00dferdem, dass er zun\u00e4chst behauptete, er habe die Mitarbeiter nicht als Diebe verd\u00e4chtigt. Deshalb habe sich die \u00dcberwachung auch nicht gegen die Arbeitnehmer gerichtet. Andererseits stellte er es jedoch so dar, dass gerade deren \u00dcberwachung weitere Diebst\u00e4hle h\u00e4tte verhindern sollen. Das Gericht ist der Meinung, es h\u00e4tte gereicht, nur den Eingangsbereich zu \u00fcberwachen, denn  eine Webmaschine mit dem Gewicht von fast zwei Tonnen h\u00e4tte mindestens den Eingang passieren m\u00fcssen.  Die Video\u00fcberwachung ist nach Ansicht des Gerichts eindeutig rechtswidrig. Die allgemeine Bef\u00fcrchtung, es k\u00f6nnte zu Diebst\u00e4hlen kommen, rechtfertigt es nicht, den Arbeitnehmer mit der Kamera zu \u00fcberwachen.  Der Weber m\u00f6chte Schmerzensgeld Allein diese Feststellung erscheint dem Weber nicht ausreichend. Er fordert von seinem (inzwischen ehemaligen) Arbeitgeber ein Schmerzensgeld, da er sich in seinen Pers\u00f6nlichkeitsrechten verletzt sieht. Das Gericht h\u00e4lt ein Schmerzensgeld in H\u00f6he von 650 Euro f\u00fcr angemessen.   Der Betrag von 650 Euro wirkt vielleicht nicht allzu hoch. Unter Umst\u00e4nden sieht dies aber aus Sicht des Arbeitgebers anders aus. Denn ein weiterer Mitarbeiter des Unternehmens, der an einer anderen Maschine gearbeitet hatte, erhielt in einem parallelen Verfahren ein Schmerzensgeld von 850 Euro.  Nach der Addition beider Betr\u00e4ge kann man nicht behaupten, der Einsatz der Videokamera sei f\u00fcr den Arbeitgeber risikolos. Wenn sich mehrere Arbeitnehmer von der Videokamera beeintr\u00e4chtigt f\u00fchlen, k\u00f6nnen alle das Schmerzensgeld fordern.    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 23 Mai 2013 ist hier zu finden: <a href=\"http:\/\/www3.mjv.rlp.de\/rechtspr\/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={6AB7511A-9ECC-479F-9F6E-B6EB4694A572}\">http:\/\/www3.mjv.rlp.de\/rechtspr\/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B6AB7511A-9ECC-479F-9F6E-B6EB4694A572%7D.<\/a>&#8222;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Weberei kommt es anscheinend zu Diebst\u00e4hlen. In der Produktionshalle der Weberei wird deshalb Ende 2011 eine Videokamera installiert und Anfang 2012 in Betrieb genommen. Die Kamera erfasst folgende Bereiche: Den Eingangsbereich, den Gang quer durch die Halle und eine Produktionsmaschine an der ein Weber arbeitet. 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