{"id":453,"date":"2013-08-27T12:47:02","date_gmt":"2013-08-27T12:47:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=453"},"modified":"2013-08-27T12:47:02","modified_gmt":"2013-08-27T12:47:02","slug":"die-schwangerschaftsvertretung-ist-schwanger","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=453","title":{"rendered":"Die Schwangerschaftsvertretung ist schwanger"},"content":{"rendered":"<p>Stellen Sie sich vor, eine Mitarbeiterin ist schwanger. Sie stellen eine Vertretung ein und erfahren nach kurzer Zeit, dass auch diese schwanger ist. Vielleicht f\u00fchlen Sie sich betrogen und \u00fcberlegen, ob Sie den Arbeitsvertrag wegen arglistiger T\u00e4uschung anfechten k\u00f6nnen. Werden Sie damit erfolgreich sein? Und vor allem: Was hat das mit Datenschutz zu tun?<\/p>\n<p>Die Situation: Die Rechtsanwaltsfachgehilfin wurde schwanger. F\u00fcr sie wurde eine Vertretung mit einem befristeten Arbeitsvertrag vom 5.10.2011 bis 31.01.2013 eingestellt. Der Arbeitsvertrag wurde am 30.9.2011 unterzeichnet.<br \/>\nDoch schon im November informierte die Vertretung ihren Arbeitgeber, dass sie ebenfalls schwanger sei. Als Geburtstermin war der 19.05.2012 errechnet worden. Somit war klar, dass die Vertretung nicht in der vereinbarten Zeit ihrer Arbeit nachkommen konnte, denn die gesetzliche Schutzfrist vor und nach der Geburt muss eingehalten werden. In dieser Zeit darf sie nicht besch\u00e4ftigt werden.<br \/>\nDiese Situation stimmte den Rechtsanwalt und Arbeitgeber missmutig. Schlie\u00dflich hatte er eine Schwangerschaftsvertretung gesucht, die tats\u00e4chlich die Vertretung auch wahrnehmen kann. H\u00e4tte er zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarungen gewusst, dass die Vertretung auch schwanger sei, w\u00e4re der Vertrag nie zum Abschluss gekommen.<br \/>\nEr warf der Frau mit Schreiben vom 3. Januar 2012 arglistige T\u00e4uschung vor und teilte mit, er wolle den Vertrag anfechten. Er ist der Meinung, die Frau h\u00e4tte ihn vor Vertragsunterzeichnung \u00fcber ihre Schwangerschaft informieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Gerichte sahen dies anders. Der Anwalt hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine T\u00e4uschung liegt nur dann vor, wenn die Frau eine Aufkl\u00e4rungspflicht h\u00e4tte.<\/li>\n<li>Dies w\u00e4re nur dann der Fall, wenn der Anwalt h\u00e4tte erwarten d\u00fcrfen, dass die Frau ihn \u00fcber die Schwangerschaft aufkl\u00e4rt.<\/li>\n<li>Solch eine Aufkl\u00e4rungspflicht existiert nicht, da sich die Frau an der Diskriminierung ihres Geschlechts h\u00e4tte beteiligen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Da der Anwalt mitteilte, er h\u00e4tte die Frau nicht eingestellt, wenn er gewusst h\u00e4tte, dass sie schwanger sei, gab er damit zu, dass er eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts beabsichtigt hatte.<\/li>\n<li>Ein Rechtsmissbrauch liegt trotz Schwangerschaft nicht vor.<\/li>\n<li>Auch aus der Befristung des Arbeitsvertrags ergibt sich keine Besonderheit.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Und wenn der Anwalt die Frage nach der Schwangerschaft gestellt h\u00e4tte? <\/strong><br \/>\nAuch dann s\u00e4he es nicht anders aus, denn die Frau h\u00e4tte in ihrer Antwort auf die Frage l\u00fcgen d\u00fcrfen, da auch hier eine Diskriminierung vorliegt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Gerichts ist richtig. W\u00fcrde man der Auffassung des Anwaltes folgen, m\u00fcsste irgendwann jede Frau, bevor sie einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet, einen Schwangerschaftstest machen um sicher zu sein, dass sie wirklich nicht schwanger ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellen Sie sich vor, eine Mitarbeiterin ist schwanger. Sie stellen eine Vertretung ein und erfahren nach kurzer Zeit, dass auch diese schwanger ist. Vielleicht f\u00fchlen Sie sich betrogen und \u00fcberlegen, ob Sie den Arbeitsvertrag wegen arglistiger T\u00e4uschung anfechten k\u00f6nnen. Werden Sie damit erfolgreich sein? Und vor allem: Was hat das mit Datenschutz zu tun? 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