{"id":3600,"date":"2024-01-12T12:38:01","date_gmt":"2024-01-12T11:38:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=3600"},"modified":"2024-01-12T12:38:01","modified_gmt":"2024-01-12T11:38:01","slug":"das-neue-eu-lieferkettengesetz-ist-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=3600","title":{"rendered":"Das neue EU-Lieferkettengesetz ist in Kraft"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 01.01.2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz nun auch f\u00fcr kleine Unternehmen. Unternehmen, die ab 1.000 Besch\u00e4ftigte haben, werden hier in die Verantwortung genommen.<\/p>\n<p>In der EU hat man sich nun auf das CSDDD geeinigt \u2013 das Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Dies ist insofern relevant, als dass es viel weiter geht, als die aktuelle nationale Regelung in Deutschland.<\/p>\n<p>Im Inland war bisher allein die Anzahl der Besch\u00e4ftigten Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. F\u00fcr die EU Vorschrift spielen nun aber noch weitere Faktoren mit hinein. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sehr viel mehr Unternehmen betroffen sein werden als aktuell und die Grenze von 1.000 Besch\u00e4ftigten allein nicht mehr greift.<\/p>\n<p>Das CSDDD m\u00f6chte auch Unternehmen ab 500 Mintarbeitern und einem Jahresumsatz von \u00fcber 150 Millionen Euro Umsatz mit in die Verantwortung nehmen, aber auch solche mit 250 Besch\u00e4ftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro, wenn mindesten 20 Millionen Euro davon in Risikosektoren verdient worden sind.<\/p>\n<p>Unter den Risikosektoren sind die folgenden Bereiche zu verstehen: Produktion und Gro\u00dfhandel von Textilien, Kleidung und Schuhen, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelherstellung sowie die Gewinnung und der Gro\u00dfhandel mit mineralischen Rohstoffen. Dies sind die gr\u00f6\u00dften Gebiete, die Aufz\u00e4hlung ist jedoch nicht abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>Beachtenswert ist dabei, dass es auch keine Rolle spielt ob der Sitz des Unternehmens in der EU liegt. Allein die Generierung des ma\u00dfgeblichen Umsatzes im EWR ist ausreichend.<\/p>\n<p>Wie auch schon in der nationalen Vorschrift m\u00fcssen die Unternehmen nach dem EU-Lieferkettengesetz ihre Lieferketten \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>Hintergrund ist, dass sie verpflichtet werden sollen, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und Ma\u00dfnahmen zur Pr\u00e4vention zu ergreifen um etwaigen Sch\u00e4digungen abzuhelfen.<\/p>\n<p>Sollten sich die betroffenen Unternehmen nicht an diese Vorgaben halten, drohen ihnen Bu\u00dfgelder. Auch hierbei geht die EU Vorgabe \u00fcber die nationale Regelung hinaus. Wurden national als Bu\u00dfgeld 2% des Jahresumsatzes vorgesehen kann nach der EU Vorgabe bis zu 5% des Jahresumsatzes als Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Ebenfalls zu beachten: Unternehmen, die gegen das Gesetz versto\u00dfen, werden daf\u00fcr \u00f6ffentlich benannt! Ein Versto\u00df sollte auch deshalb bereits aus eigenem Interesse vermieden werden.<\/p>\n<p>Neben dem bei einem Versto\u00df zu beachtenden Bu\u00dfgeld und der Ver\u00f6ffentlichung des Unternehmens, drohen zudem auch zivilrechtliche Klagen, da nun auch dieser Weg er\u00f6ffnet wurde. Wenn bei einem Versto\u00df entlang der Lieferkette Ihres Unternehmens Personen zu Schaden kommen sollten, kann nun gegen das Unternehmen am Ende dieser Lieferkette auf Schadensersatz geklagt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 01.01.2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz nun auch f\u00fcr kleine Unternehmen. Unternehmen, die ab 1.000 Besch\u00e4ftigte haben, werden hier in die Verantwortung genommen. In der EU hat man sich nun auf das CSDDD geeinigt \u2013 das Corporate Sustainability Due Diligence Directive. 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