{"id":3154,"date":"2023-01-31T14:18:14","date_gmt":"2023-01-31T13:18:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=3154"},"modified":"2023-01-31T15:07:00","modified_gmt":"2023-01-31T14:07:00","slug":"update-abmahnwelle-schadenersatzansprueche-wegen-google-fonts-3","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=3154","title":{"rendered":"Potenziell neue Abmahnwelle"},"content":{"rendered":"<p>Kaum ist die Abmahnwelle hinsichtlich Google Fonts, aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung (<a href=\"https:\/\/www.gindat.de\/news\/detail\/update-abmahnwelle-schadenersatzansprueche-wegen-google-fonts-1.html\">wie hier von uns berichtet<\/a>) abgeflacht, k\u00f6nnte bereits der n\u00e4chste Schwung an Abmahnungen auf uns zurollen.<\/p>\n<p>Dieses Mal geht es um den E-Mail Marketinganbieter Klaviyo und dessen Nutzung ohne eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung. Vergleichbar wie bei Google Fonts soll dies, laut den Abmahnenden, einen unzul\u00e4ssigen Eingriff in das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Abgemahnt wird auch in diesem Fall im Namen eines Mandanten, der zun\u00e4chst einen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO geltend macht. Der Mandant ist sodann der Ansicht, dass seine Daten, die durch die Nutzung Klaviyos in die USA weitergegeben werden, rechtsmissbr\u00e4uchlich \u00fcbersendet wurden und er dadurch in seinen Rechten verletzt wurde. Danach w\u00fcrde ihm aus seiner Sicht ein Schadensersatz zustehen. Im aktuellen Fall wird also in zwei Schritten vorgegangen.<\/p>\n<p>Es scheint sich hiernach aber um dasselbe Kernproblem wie in der vorangegangenen Abmahnwelle zu handeln: der \u201eunerlaubte\u201c Datentransfer in die USA. F\u00fcr eben diesen w\u00fcrde keine taugliche Rechtsgrundlage vorliegen.<\/p>\n<p>Auch in den neuen Anwaltsschreiben wird, wie zuvor, ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, dieser sei durch den erstmaligen Versto\u00df begr\u00fcndet. Genauer gesagt wird die Abgabe einer strafbew\u00e4hrten Unterlassungserkl\u00e4rung gefordert. Dies w\u00fcrde konkret die weitere Nutzung von Klaviyo verbieten. Damit aber nicht genug, die Weitergabe h\u00e4tte auch seelische Sch\u00e4den verursacht. Aus Sicht des Mandanten und seiner Vertreter, w\u00fcrde dieser seelische Schaden aber mit einer Zahlung von ca. 5.000\u20ac wieder gutzumachen sein.<\/p>\n<p>Die \u201eentstandenen\u201c Rechtsanwaltskosten von ebenfalls ca.1000\u20ac kommen dann zur Forderung noch hinzu.<\/p>\n<p>Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, raten wir Ihnen aufgrund der aktuell noch sehr unklaren Lage dazu, dieses nicht zu ignorieren. Mit jedem Auskunftsverlangen ist immer eine Monatsfrist zur Auskunft verbunden- unabh\u00e4ngig davon ob der behauptete Schadensersatz besteht oder nicht! Ob auch diese Welle eventuell rechtsmissbr\u00e4uchlich sein k\u00f6nnte oder nicht, ist aktuell noch nicht abzusehen. Auch ist nicht klar, ob sich die Schreiben auch in der Zukunft auf Klaviyo begrenzen werden, oder ob \u00e4hnliche Anbieter wie Mailchimp, Sendinblue und Co. noch hinzukommen werden.<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen sich gern f\u00fcr eine Beurteilung dieses Schreibens an uns wenden. Wir pr\u00fcfen dieses f\u00fcr Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollten Sie Klaviyo nutzen, dann w\u00fcrde es sich aus unserer Sicht lohnen, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen. Auch diesbez\u00fcglich k\u00f6nnen Sie sich gerne an uns wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kaum ist die Abmahnwelle hinsichtlich Google Fonts, aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung (wie hier von uns berichtet) abgeflacht, k\u00f6nnte bereits der n\u00e4chste Schwung an Abmahnungen auf uns zurollen. Dieses Mal geht es um den E-Mail Marketinganbieter Klaviyo und dessen Nutzung ohne eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung. 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