{"id":1925,"date":"2018-10-18T13:59:49","date_gmt":"2018-10-18T13:59:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=1925"},"modified":"2018-10-23T12:37:48","modified_gmt":"2018-10-23T12:37:48","slug":"geschaeftsgeheimnisse-handlungsbedarf-fuer-unternehmen-wegen-eu-richtlinie","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wiesbadener-kreis.de\/?p=1925","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsgeheimnisse: Handlungsbedarf f\u00fcr Unternehmen wegen EU-Richtlinie"},"content":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (z.B. Ihre Konstruktionspl\u00e4ne, Preislisten, Kundenlisten, Rezepturen) werden ab 2019 durch das neue Gesch\u00e4ftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) deutlich effektiver gesch\u00fctzt als bisher. Unternehmen m\u00fcssen jedoch aktiv werden, wenn sie Know-How Diebstahl, z.B. durch abgeworbene Mitarbeiter oder durch die Konkurrenz, k\u00fcnftig mit den harten Sanktionsm\u00f6glichkeiten des neuen Gesetzes verfolgen wollen.<\/p>\n<h3>Gesch\u00e4ftsgeheimnis nur noch bei \u201eangemessenen Geheimhaltungsma\u00dfnahmen\u201c gesch\u00fctzt<\/h3>\n<p>Nach \u00a72 Ziff. 1 GeschGehG gelten k\u00fcnftig nur noch solche Informationen als schutzf\u00e4higes Gesch\u00e4ftsgeheimnis, die \u201e<i>Gegenstand von den Umst\u00e4nden nach angemessenen Geheimhaltungsma\u00dfnahmen durch ihren rechtm\u00e4\u00dfigen Inhaber sind<\/i>\u201c.<\/p>\n<p>Der Inhaber des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses muss also nachweisen k\u00f6nnen, dass er das Gesch\u00e4ftsgeheimnis ordentlich gesch\u00fctzt hatte. Anderenfalls wird er seine Anspr\u00fcche gegen Verletzer des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses (z.B. gegen ehemalige Mitarbeiter, Freelancer, Konkurrenten) k\u00fcnftig nicht mehr gerichtlich durchsetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Vertraulichkeitsvereinbarungen und TOMs anpassen<\/h3>\n<p>Vor diesem Hintergrund sollten z.B. Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen im Unternehmen darauf \u00fcberpr\u00fcft werden, ob sie hinreichenden Schutz bieten, um im Ernstfall als Grundlage f\u00fcr die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen gegen Verletzer von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen zu dienen.<\/p>\n<h3>Effektivere Ahndung von Verst\u00f6\u00dfen durch Gesch\u00e4ftsgeheimnisgesetz<\/h3>\n<p>Den erh\u00f6hten Anforderungen an die Schutzf\u00e4higkeit Ihres Know-Hows steht eine erfreuliche Versch\u00e4rfung der Mittel zur Ahndung von Verst\u00f6\u00dfen gegen den Geheimnisschutz gegen\u00fcber. Wie im Patent- und Markenrecht stehen dem Inhaber des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses k\u00fcnftig weitreichende Anspr\u00fcche auf Unterlassung, Beseitigung, Vernichtung, Herausgabe, R\u00fcckruf, Auskunft und Schadensersatz zu.<\/p>\n<h3>Fazit:<\/h3>\n<p>Innovative Unternehmen sind zunehmend unlauteren Praktiken ausgesetzt, die auf eine rechtswidrige Aneignung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen abzielen. Es ist deshalb zu begr\u00fc\u00dfen, dass der Geheimnisschutz durch das neue Geheimnisschutzgesetz in Deutschland eine erhebliche Aufwertung erf\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Wer sich fit f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsgeheimnisgesetz 2019 macht, verf\u00fcgt k\u00fcnftig \u00fcber ein deutlich effektiveres Instrumentarium, um Wissensdiebstahl und der Verletzung von Geheimhaltungspflichten vorzubeugen und Verst\u00f6\u00dfe im Ernstfall mit entsprechender H\u00e4rte zu ahnden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (z.B. 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