Windows 10 verstummen lassen

Nutzer die auf das neue Betreibssystem Windows 10 umgestiegen sind, sollten bedenken, dass das Programm jede Menge Daten nach Hause sendet. Sicherlich sinnvoll um das Betriebssystem in Zukunft zu verbessern und Nutzerfreundlicher zu gestalten. Wer aber nicht alle persönlichen Daten preisgeben möchte, kann dies bereits bei der Installation mit ein Paar Handgriffen verhindern. Wie Sie Windows 10 sicher einstellen können finden Sie hier:
http://www.it-business.de

Schwerwiegende Sicherheitslücke im Betriebssystem Android

Sicherheitsexperten haben bei Googles Smartphone-Betriebssystem Android eine fatale Sicherheitslücke entdeckt. Demnach kann die Lücke von Hackern ausgenutzt werden, um per MMS auf ein Smartphone zuzugreifen. Tückisch an dieser Sicherheitslücke ist besonders, dass der Nutzer ohne eigenes Verschulden geschädigt werden kann. Unter Umständen bemerkt dieser noch nicht einmal den Angriff. Nach Angaben der Sicherheitsexperten sind ca. 95 Prozent aller Android-Nutzer betroffen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: http://www.spiegel.de

Google mit eigenen Cookie-Richtlinien

Bisher hat das Parlament es in sechs Jahren nicht geschafft, die europäische Cookie-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hierbei muss der Nutzer zuvor für das Speichern von Cookies sein Einverständnis per Maus-Klick erteilen. Google möchte nun Unternehmen, die das  Werbeprogramm Adsense verwenden, dazu veranlassen, künftig ihre Nutzer mittels Banner „verständlich und umfassend“ darüber informieren, dass sie der Speicherung von Werbe-Cookies auf ihren Geräten zustimmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.2b-advice.com

Bundesrat stimmt IT-Sicherheitsgesetz zu

Am Freitag, 10. Juli 2015, hat der Bundesrat dem IT-Sicherheitsgesetz zugestimmt. Danach sollen Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ verpflichtet werden, bei Attacken auf ihre Computer-Systemen sofort das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu informieren. Die sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ sind etwa Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe, Telekommunikationsnetze sowie Einrichtungen zur medizinischen Versorgung.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: http://www.heise.de

Fitness soll belohnt werden …

… dies möchte die Generali-Krankenversicherung, trotz heftiger Protesten von Verbraucher- und Datenschützern, seinen Versicherten ab 2016 anbieten. Die Mitgliedern sollen laut Versicherung persönliche Daten über ihren Lebensstil per App offenlegen um dadurch Rabatte oder Gutscheine zu erhalten. Welche Daten in welchem Umfang gesammelt werden sollen, ist bisher noch nicht bekannt. Möglich wäre aber, dass Daten über das Smartphone wie z. B. Vorsorgetermine, sportlich Aktivitäten oder Ernährungsgewohnheiten an die Versicherung übermittelt werden. Die Datenschützer bemängeln nicht den Anreiz für die Versicherten, sondern das die Daten nicht von den Mitgliedern überprüft und eventuell korrigiert werden können.

Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier: http://www.heise.de

Klare Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Ein Angestellter oder eine Angestellte, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, deren Hauptziel auf Außenwirkung eines anderen Unternehmens abzielt, willigt durch Annahme der Beschäftigung in die Veröffentlichung von Fotos schlüssig ein, auf denen der oder die Angestellte zu sehen ist. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes.
Anders ist es jedoch, wenn die Tätigkeit nicht zwingend auf eine Öffentlichkeitswirksamkeit abzielt. Fotos von Beschäftigte in einem „normalen“ Unternehmen dürfen nur mit deren ausdrücklicher (schriftlicher) Einwilligung vom Arbeitgeber veröffentlicht werden.

Das ausführliche Urteil finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de

Guter Schutz für Bürger gegen Überwachung

Apple-Nutzer sind sicherer vor staatlicher Überwachung gegenüber anderen IT-Unternehmen. Dies haben Internet-Aktivisten aus den USA festgestellt. Demnach schützt Apple die Bürger wirkungsvoller gegen unerlaubte staatliche Zugriffe. Google konnte dagegen die Datenschutz-Aktivisten bei diesem Test nicht überzeugen und WhatApp enttäuschte gar auf allen Gebieten des Datenschutzes.

Hier finden Sie einen ausführlichen Bericht: http://www.wiwo.de

Entwurf einer einheitlichen EU-Datenschutzrichtlinie

Künftig werden alle 28 EU-Staaten einen einheitlichen Datenschutz für Internetnutzer bieten. Die Reform, die bereits seit drei Jahren diskutiert wird, soll einen besseren Schutz persönlicher Daten sowie Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa garantieren. Die endgültige Fassung zum europäischen Datenschutz muss noch zwischen Ministerrat, Kommission und EU-Parlament abgestimmt werden. Das neue europäische Datenschutzgesetz könnte frühestens zum Jahresende beschlossen werden und 2018 in Kraft treten.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier: http://www.zeit.de

Google zeigt erste Reaktionen auf die Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde: Zentralisierung der Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat im April 2015 einen Widerspruchsbescheid erlassen und damit das 2014 gegen Google eingeleitete Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Hamburger Datenschutzbehörde wirft Google Verstöße gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz vor. Google wird verpflichtet, mithilfe von technisch-organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, dass Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten entscheiden können. Zudem muss Google die Nutzer hinreichend darüber unterrichten, welcher Zweck mit der Verarbeitung und Nutzung der Daten verfolgt wird. Ein Persönlichkeitsprofil des Nutzers darf Google nur erstellen, wenn das Unternehmen vorher vom Nutzer eine Einwilligungserklärung eingeholt hat.

Die Zentralisierung der Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre für zahlreiche Google-Dienste wie der Wiedergabeverlauf bei der Google-Suche und Youtube, die Einstellungen für Werbung und Google-Analytics stellt eine erste Reaktion von Google dar, um der Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde nachzukommen.

Demnach kann der Nutzer von Google-Diensten verschiedene Einstellungen zum Schutz der Daten und der Privatsphäre vornehmen. Die Einstellungen unterscheiden sich danach, ob der Nutzer ein Konto bei Google hat oder nicht.

Der angemeldete Nutzer kann insbesondere Einstellungen vornehmen für

  • Passwörter und Kontozugriff
  • die verwendete Sprache und Verwaltung der Speicherkapazität
  • persönliche Daten und Privatsphäre im Hinblick auf den Kontoverlauf, die von Google insbesondere für die Schaltung von eigener und fremder Werbung genutzt werden

Siehe zu den Einstellungsmöglichkeiten die nachstehenden Sreenshots.

google-privatsphaere1
Startseite www.google.de. Mit Google Ihre Privatsphäre und Sicherheitseinstellung anpassen: „Mein Konto“
Über "Mein Konto" können Sie schnell auf Einstellungen und Tools zugreifen, mit denen Sie Ihre Nutzererfahrung in Google-Produkten wie der Google-Suche und Maps anpassen können. Einige Datenschutzeinstellungen können Sie jetzt verwalten.
Über „Mein Konto“ können Sie schnell auf Einstellungen und Tools zugreifen, mit denen Sie Ihre Nutzererfahrung in Google-Produkten wie der Google-Suche und Maps anpassen können. Einige Datenschutzeinstellungen können Sie jetzt verwalten.
Wenn Sie sich in Ihrem Google-Konto anmelden, haben Sie Zugriff auf noch mehr Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen.
Wenn Sie sich in Ihrem Google-Konto anmelden, haben Sie Zugriff auf noch mehr Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen.

Datenpanne bei der TU Berlin, unerlaubte Datenübermittlung von Studierenden-Daten

Im Zuge der Aufforderung zur Rückmeldung für das Wintersemester 2015/2016 wurden fälschlicherweise personenbezogene Daten anderer Mitstudenten an die Studierenden übermittelt. Hierbei handelte es sich um Angaben zum Namen, zur Anschrift und Angaben zu noch einzureichenden Dokumenten, darunter z. B. auch die Angabe „Exm, endg. n. bestanden“ oder „Fahrberechtigung SchwbG“. Bei dem zuletzt genannten Datum handelt es sich ein Gesundheitsdatum gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, das als besonders schützenswert gilt.
Die Datenübermittlung fand – dem Anschein nach – aufgrund eines Programmierfehlers statt. Dabei wurden wahrscheinlich jedem Datensatz infolge einer Endlosschleife die Daten des „Vorgängers“ angehängt. Betroffen seien mindestens 1.800 Studierende.